Erlaubte Gebäudehöhe (Kniestock) laut Bebauungsplan?

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Zuletzt aktualisiert 18.04.2025
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N

NatureSys

Ein hoher Kniestock (potenziell auch über 1,50 Meter) ist hier grundsätzlich (vorbehaltlich anderer Regelungen im Bebauungsplan, die wir nicht kennen und euerer persönlichen Vorstellungen) auf mindestens zwei Weisen möglich:
1) Gelände abgraben. Alles was abgegraben wurde, kommt zu den 4,50 Metern hinzu, da ab dem natürlichen Gelände gerechnet wird (also den Zahlen, die im Grundstücksplan enthalten sind. In welchem Umfang das erlaubt ist, wäre zu prüfen (wenn ich @11ant richtig verstehe, vermutet er, dass solche wenn überhaupt nur in geringem oder moderatem Umfang genehmigt werden).
2) Der Erdgeschossfußboden könnte bergseits unterhalb des natürlichen Geländes liegen, also quasi ein bergseits leicht im Hang versenktest Erdgeschoss.

Es mag noch weitere Möglichkeiten geben. Insofern ist es auf jeden Fall sinnvoll sich nicht nur mit einem entweder eher ahnungslosen oder nicht so motivierten Planer eines Fertighausanbieters auszutauschen.
 
N

NatureSys

Wenn du die Oberkante Bodenplatte auf 0 legen würdest so würde es dir das Niederschlagswasser ins Haus drücken!

Vermutlich wird die mind. 30 cm über dem Niveau enden. 260 cm lichte Höhe, 15cm Bodenaufbau und 30 cm Decke des OG ergeben maximal 85 cm Kniestock. Bei 70 cm über Niveau bist du entsprechend dann bei 45 cm.
Ganz teile ich diese Aussagen nicht. Die Oberkante des Erdgeschossfussbodens kann auch unter 0 liegen, wenn man es hinsichtlich des Wassers richtig gestaltet. Der Keller liegt ja bergseits auch unterhalb des Erdbodens.
 
11ant

11ant

1) Gelände abgraben. Alles was abgegraben wurde, kommt zu den 4,50 Metern hinzu, da ab dem natürlichen Gelände gerechnet wird (also den Zahlen, die im Grundstücksplan enthalten sind. In welchem Umfang das erlaubt ist, wäre zu prüfen (wenn ich @11ant richtig verstehe, vermutet er, dass solche wenn überhaupt nur in geringem oder moderatem Umfang genehmigt werden).
Ich meinte eigentlich mehr Begehren nach Terrassierungen und insbesondere Aufschüttungen, denen ich hier wenig Erfolgsaussichten einräume. Einer tieferen Ausschachtung sehe ich hier baurechtlich nichts entgegen stehen, ...
2) Der Erdgeschossfußboden könnte bergseits unterhalb des natürlichen Geländes liegen, also quasi ein bergseits leicht im Hang versenktest Erdgeschoss.
... wohl aber möchte ich als Pyrrhussieg in Frage stellen, zum Behufe eines (höheren) Kniestockes das (in-der-)Erdgeschoss als oberen Wohnkeller auszugestalten. So wie von @Nordlys desöfteren (für schwache Hanglagen) vorgeschlagen, daß Erdgeschoss etwa einen Viertelmeter einzulassen, könnte praktikabel sein, führte jedoch nicht zu Höhenflügen für einen Kniestock. Niederschlagswasser um das Haus zu leiten, fällt ja ungeachtet der Fußbodenhöhe an.
 
D

db-18

Vielen Dank für eure Antworten soweit. Haben mir schonmal sehr weitergeholfen.

Da zum Teil die Anregung kam, wir sollen etwas Gelände abgraben und tiefer bauen: laut Plan ist der Kanalschacht auf 664,70. Das bedeutet doch dass wir mit Bodenplatte Keller mindestens auf 665 sein sollten um das Abwasser in den Kanal fließen zu lassen, oder?
 
11ant

11ant

Da zum Teil die Anregung kam, wir sollen etwas Gelände abgraben und tiefer bauen: laut Plan ist der Kanalschacht auf 664,70. Das bedeutet doch dass wir mit Bodenplatte Keller mindestens auf 665 sein sollten um das Abwasser in den Kanal fließen zu lassen, oder?
Da bin ich im Detail überfragt, möchte jedoch dennoch loben, daß ´mal ein Fragesteller diesen Punkt bedenkt. Ich würde das Haus aber gar nicht so weit ans Talende des Grundstückes schieben wollen, zumal die Straße hier bergseitig anliegt.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2025
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