Carport ohne Baugenehmigung in Sachsen

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seat88

seat88

Hallo, wir wohnen im schönen Sachsen. Hier braucht man, wenn man ein Carport auf die Grundstücksgrenze setzt keine Baugenehmigung wenn man sich an ein paar allgemeine Dinge hält.
Unter anderem bin ich an eine Höhe von 3m gebunden. Nun zur Frage: Wo wird diese gemessen. Wir haben unser Grundstück, zum Nachbarn zu etwa 40cm aufgeschüttet. Da ich eine lichte Einfahrtshöhe von 2,40 brauche, dann ja auch noch etwa 30cm Dachaufbau drauf kommt bin ich bei 2,70m. Soweit alles gut. Wenn natürlich nun der Nachbar seinen Zollstock dran halten würde, ist er bei 3,10m. Ergo zu hoch. Wie wird das gehandhabt, schließlich steht das Carport bei mir, also müsste auch nur die Höhe bei mir ausschlaggebend sein oder? Will nur nicht dass ich einen Fehler mache und den Carport im schlimmsten Fall in der Höhe kürzen muss.
Danke schon mal
 
Y

ypg

Ja, aber die ist ja nirgends festgehalten, seh ich maximal beim Nachbarn....
Darauf könnte er sich aber beziehen. Die 3 Meter (in der Landesbauordnung) bzw. die Abstandsregeln und Höhenbegrnzungen dienen ja zum Schutz der anderen, sodass eine Willkür nicht gestattet ist. Die Höhe bezieht sich allerdings auf die Randbebauung.
Hast Du die Möglichkeit, mit Abstand zu bauen?
 
Y

ypg

Frage ist wieviel Abstand ich brauche? 40cm Abstand habe ich, mehr allerdings nicht. Reicht das?
Das weiss ich leider auch nicht. Schau mal in Deine Landesbauordnung… das müsste dort drinstehen.
Du könntest aber auch unter Herrn Müller beim Bauamt anrufen, sagen, dass Du genehmigungsfrei einen Carport errichten möchtest und dann den Tatbestand erklären.
Plan C: kommt ein Pultdach in Frage, also Neigung zum Nachbarn hin? Dann aber auf die Entwässerung achten.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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