Grenzbebauung Doppelgarage/Carport 6x9m Niedersachsen

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Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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H

Häusle77

Man darf ja nur einmal Max. 6x9m auf eine Grenze bauen.
Wie ist das bei Zustimmung des Nachbarn? Kann ich dann auf die zweite Grenze auch einen Carport bauen?
 
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Otus11

Man darf ja nur einmal Max. 6x9m auf eine Grenze bauen.
Wie ist das bei Zustimmung des Nachbarn? Kann ich dann auf die zweite Grenze auch einen Carport bauen?
Solange die 15m insgesamt nicht überschritten werden...:

§ 5 (8) Satz 3 Niedersächsische Bauordnung:
"Bauliche Anlagen nach Satz 2 dürfen den Abstand nach Absatz 2 auf einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, auf einem Baugrundstück insgesamt jedoch nur auf einer Länge von 15 m unterschreiten."
 
N

nurpo

Und wie ist das, wenn man ein Carport 1m von der Grenze entfernt bauen möchte? Geht das überhaupt oder ist es wegen der 3m Bebauungsgrenze nicht erlaubt? Der Gedanke ist, dass man später noch mal an die Rückwand rankommt zwecks Streichen oä. ohne über das Nachbargrundstück zu laufen.
 
D

DG

Als Grenzbebauung gilt alles, was innerhalb des üblichen Grenzabstandes ist, also idR 3,0m. Ob die Garage direkt auf der Grenze steht oder 2m Abstand hat, spielt dann keine Rolle, gilt beides als Grenzbebauung und fällt unter die 15m-Regelung. Es gibt allerdings mittlerweile Bestrebungen, dass in Baugebieten geringere Abstände einzuhalten sind, also auf 2,5m oder auch 2m Grenzabstand verringert wird. Mit Einzelgenehmigung/Nachbarzustimmung o.ä. kann man auch auf geringere Abstände kommen.

Grundsätzlich kann man ein Carport aber auch mit Abstand errichten, wenn man zum Streichen drankommen will - nur ist das normalerweise nicht nötig, weil man zur Pflege/Reparatur auch auf das Nachbargrundstück darf, wenn es anders eben nicht geht. Muss man dann eben anmelden, sollte aber im normalen Nachbarschaftsverhältnis klappen.

MfG
Dirk Grafe
 
O

Otus11

Das obige Zitat liefert dir die Antwort....

("Hammerschlagsrecht" ggf. auch ein Zugangsrecht ohne Abstand).
 
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