... Auch KFW70 - inkl. Keller. Unser Berater hat uns damals von dieser Heizung eher abgeraten....
Hierfür wird er Gründe angeführt haben.
Äpfel mit Birnen zu vergleichen, geht meist in die Hose! Daher werden Nachweisverfahren ja auch
qualitativ, leider
primärenergetisch, auf Grundlage
normierter Randbedingungen geführt.
Tatsächliche Verbräuche lassen sich hieraus jedoch nicht ableiten oder vergleichen, im Gegenteil, es ist
unzulässig!
Auch KFW Definitionen bedürfen einer Erklärung. Wie schon häufig hier dargestellt, werden diese durch
zwei Parameter festgemacht! Ht´und qp´´ ! Letzterer ist
nicht die
tatsächlich zu bezahlende Endenergie!!!
Das verführt recht häufig Anbieter zu Schönrechnungen, die unbedarfte Bauherren in deren Auswirkung einfach nicht verstehen/ können! Wie auch?
Ich habe BV begleitet, die im Nachweisverfahren wegen qp´´ gerade einmal KfW 70 oder Energieeinsparverordnung Standard waren, bei den tatsächlichen Verbräuchen sind sie mit PH gleichwertig! Wie merkwürdig!
v.g.