R
rayman
Hi,
wenn aufgrund Nachtfrost (oder generell Witterungsbedingt)
diverse Arbeiten nicht durchgeführt werden können
und es so zu eine Verzögerung der Garantierten Bauzeit kommt,
Muss der Bauträger den Bauherren darüber schriftlich informieren?
Wer muss noch informiert werden? das Bauamt?
Wo könnte man als Bauherr sich informieren,
ob der BT eine Bauverzögerungsanzeigen gemacht hatte? (...außer beim BT selbst
danke und grüße!
Rayman
wenn aufgrund Nachtfrost (oder generell Witterungsbedingt)
diverse Arbeiten nicht durchgeführt werden können
und es so zu eine Verzögerung der Garantierten Bauzeit kommt,
Muss der Bauträger den Bauherren darüber schriftlich informieren?
Wer muss noch informiert werden? das Bauamt?
Wo könnte man als Bauherr sich informieren,
ob der BT eine Bauverzögerungsanzeigen gemacht hatte? (...außer beim BT selbst
danke und grüße!
Rayman