Baufinanzierung - Wie wird sie sich in Zukunft verändern?

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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Tolentino

Tolentino

Wenn das so einfach wäre...
Ne... man muss schon ab dem normalen Renteneintrittsalter definitiv mit Einkommenseinbußen rechnen. (Eher noch ein paar Jahre abziehen.)
Kommt glaube ich echt starkt darauf an was man macht und wie man gestrickt ist. Wenn man nur zum Geld verdienen arbeitet oder was körperlich schweres macht, ja da gebe ich dir Recht.

Aber wenn man seinen Job liebt und vor allem geistige Arbeit verrichtet, kann man locker bis 70 oder so arbeiten.

Meine Mutter ist schwer krank Herz, Kopf, Magen - alles kaputt. Aber sie arbeitet. Nicht weil sie unbedingt müsste, sondern weil sie will. Im Gegenteil, die würde kaputt gehen, wenn sie nur zu Hause herumhocken müsste.

Ich kann mir auch nicht vorstellen gar nichts zu machen. Werde zurücktreten, klar, aber ich muss immer was machen, sonst werd ich depressiv...


Dazu kommt, dass je nach Tarifvertrag das Arbeitsverhältnis automatisch mit Rentenalter endet.
Außertariflichen Vertrag abschließen... Bringt eh mehr Geld im Schnitt...
 
F

FloHB123

Aber wenn man seinen Job liebt und vor allem geistige Arbeit verrichtet, kann man locker bis 70 oder so arbeiten.
Und wie soll man das machen, wenn der Arbeitsvertrag mit dem Renteneintrittsalter endet? Das muss der Arbeitgeber ja auch mitmachen.
Ansonsten muss man sich umorientieren, was ich mir mit Ende 60 ehrlich gesagt schwierig vorstellen kann. Das schafft nicht jeder und von daher sollte man doch realistischerweise davon ausgehen, dass mit dem Rentenbeginn Schluss ist.
 
Tolentino

Tolentino

Und wie soll man das machen, wenn der Arbeitsvertrag mit dem Renteneintrittsalter endet?
Ich habe keinen Überblick wie häufig das ist. Bei meiner Mutter war das nicht so. Das ist ja auch kein Standard sondern bedarf schon einer besonderen Klausel. Also es ist keineswegs so, dass das ein Automatismus ist. Wenn da keine extra Klausel drin steht ist man auch mit erreichen des Rentenalters ein ganz normaler Arbeitnehmer. Man muss dann selbst kündigen, wenn man in Rente gehen möchte. Eine Kündigung seitens des AG wegen erreichen des Rentenalters ist Altersdiskriminierung. Wie gesagt, wenn keine Klausel im AV steht, dass das Verhältnis automatisch mit Errreichen der Regelaltersgrenze endet.
Wir reden ja hier aber über Menshcen, die 30-40 oder so sind, wenn Sie ihr Vorhaben finanzieren. Die haben sicher noch Möglichkeiten ihren Arbeitsvertrag bis zum Erreichen des relevanten Alters zu ändern.
Im Zweifel wird man halt Freiberufler.

Ich sage ja auch nicht, dass das der Standard ist. Ich sage nur, dass es möglich ist und nicht automatisch mit dem Erreichen eines gewissen Alters ein Falltor den Zugang zum Arbeitsleben (und eben auch -einkommen) versperrt.

VG

Tolentino
 
F

Fleckenzwerg

Das ist ja auch kein Standard sondern bedarf schon einer besonderen Klausel.
Dann schau dir mal die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes an. Da ist genau das nämlich oft eben wohl enthalten, etwa sinngemäß: "Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Eintritt des regulären Rentenalters." Man kann allerdings rechtzeitig mit seinem AG einen gesonderten Vertrag abschließen, der ein Arbeitsverhältnis übers Renteneintrittsalter hinaus begründet.
Und zum Baukindergeld: Es muss nicht nur ein Antrag in 2020 eingereicht werden, er muss auch noch in diesem Jahr genehmigt werden! Es ist bereits 1/3 des Jahres rum, und in vielen Bauämtern geht es dank Corona nur noch im Schneckentempo voran. Selbst ohne Corona ist es meiner Erfahrung nach oft ein kleiner Marathon bis zur BG. Da muss man nur mal den "richtigen" Sachbearbeiter erwischen und man hat das Nachsehen. Hier in der Stadtverwaltung kann so eine Genehmigung gerne mal 6 Monate brauchen. Für ein ganz normales Haus im Baugebiet mit rechtskräftigem Bebauungsplan. Wie das geht? Tja der Kollege im Amt schlägt die Unterlagen auf, findet einen Zahlendreher oder sowas und schlägt im selben Moment die Akte wieder zu. Zurück zum Absender. Der korrigiert den Zahlendreher und schickt den Antrag erneut zum Amt. Da findet der Kollege dann vier Seiten später den nächsten Zahlendreher und schlägt wieder die Akte zu und so weiter.....
Ich mache mir im Moment auch nur noch wenig Hoffnungen auf BKG. Wir haben es aus genannten Gründen zwar nicht für die Finanzierung berücksichtigt, gerne mitgenommen hätte ich es natürlich dennoch.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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