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ᐅ Baugenehmigung Antrag


Erstellt am: 12.02.11 11:02

B
Bauexperte
12.02.11 11:02
Hallo,
Hilaria schrieb:
Mein Bauunternehmer sagte rund 2000 Euro?
Wer hat denn Erfahrung mit solch einer Situation?
Beim vereinfachten Verfahren bestätigt der Architekt mittels seiner Unterschrift, dass er die textl. Festsetzungen aus dem Bebauungsplan und das Baurecht beachtet hat; bei diesem Verfahren prüft das Bauamt nicht und Deine so erzielte Baugenehmigung könnte jederzeit von einem Dir nicht "wohl gesonnenen" Nachbarn angezweifelt und im schlimmsten Fall sogar rückgängig werden, wenn er begründete Zweifel anmelden kann.

In Fällen, wie von Dir geschildert, geht das Bauamt zum Nutzen des Bauherren auf Nummer sicher und verlangt einen Bauantrag, unabhängig vom Bundesland, da es gilt Landesbaurecht umzusetzen. Dabei überprüfen alle beteiligten Abteilungen - einschließlich der Entwässerungsbetriebe - den vorgelegten Antrag auf Genehmigungsfähigkeit. Das kann schon einmal 10 - 12 Wochen in Anspruch nehmen, sind beteiligte Sachbearbeiter krank oder in Urlaub, leider auch länger.

Auch wenn die Uhren im Bayernlande für gewöhnlich etwas anders ticken, halte ich die in den Raum gestellte Summe für die Kosten des Bauantrages als sehr hoch angesetzt. Bei Doppelhaushälfte dieser Größe werden seitens der Bauämter im Rheinland € 600,00-1.000,00 in Rechnung gestellt.

Freundliche Grüße
H
Hilaria
12.02.11 12:07
Vielen Dank für die schnelle Auskunft! Prinzipiell wäre man also immer auf der sicheren Seite mit einem "richtigen" Bauantrag.

Vielleicht hat ja das Bauunternehmen seine Aufwendungen mit eingerechnet? Ich frage nach.

10-12 Wochen? Auf dem Grundstück ist eine Bebauungspflicht bis Ende des Jahres, es ist schon 2 mal verlängert worden - seitens der Stadt. Sie strebt nun an, die Baulücke zu schliessen. Vielleicht geht es ja dann ein bißchen schneller 😉.

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass sowas abgelehnt wird, hängt das von der sogenannten Behördenwillkür ab, oder will man hier einfach noch ein bißchen Geld von Seite der Stadt einnehmen?

Grüße Hilaria
B
Bauexperte
12.02.11 16:38
Hallo,
Hilaria schrieb:
Prinzipiell wäre man also immer auf der sicheren Seite mit einem "richtigen" Bauantrag.
Dem Wesen eines Bauantrages (BA) nach, "ja". Allerdings macht ein BA da wenig Sinn, wo die Rahmenbedingungen überwiegen vorgegeben sind, bspw. bei Neubaugebieten. Die Chancen, dass dort ein mißlauniger Nachbar Einspruch einlegt, sind relativ gering, da er seinerseits oftmals eine Angrenzerzustimmung erlangen muß 😉
Hilaria schrieb:
Vielleicht hat ja das Bauunternehmen seine Aufwendungen mit eingerechnet? Ich frage nach.
Sofern die Architektenleistungen nicht per se Aufragsbestandteil sind, könnte das eine Erklärung sein.
Hilaria schrieb:
Wie wahrscheinlich ist es denn, dass sowas abgelehnt wird, hängt das von der sogenannten Behördenwillkür ab, oder will man hier einfach noch ein bißchen Geld von Seite der Stadt einnehmen?

Wenn der Architekt Deines BU alle relevanten Eckdaten beachtet, ist die relative Chance der Ablehnung gleich Null. Von Behördenwillkür kann eigentlich keine Rede sein, denn - wie ich im ersten Post erklärt habe - bedeutet ein regulärer BA immer mehr Aufwand für das Bauamt; Ausnahmen bestätigen - natürlich wie immer - die Regel. 🙂

Freundliche Grüße
B
Bulla2000
12.02.11 18:06
Wir mussten aus dem Baufreistellungsverfahren auch ins vereinfachte Verfahren wechseln und haben jetzt unsere Baugenehmigung erhalten, 571,- Euro. Richtet sich nach einem bestimmten Satz je 1000,- Euro Rohbauwert.
H
Hilaria
13.02.11 14:58
@Bauexperte, vielen Dank für deine Ausführungen,
doch, die Architektenleistungen sind Bestandteil des Auftrages des BU. 😕

Mmmmhh, also irgendwie verstehe ich es noch nicht ganz. Mit dem Bauantrag wollen wir ja erreichen, dass wir von der bayr. Bauverordnung ein Stück weit abweichen dürfen, also an einer Seite nicht die geforderte Abstandsfläche von Höhe des Hauses auf ca einer Länge von 4 m einhalten müssen.
An unser Grundstück grenzt der Fußweg, dann kommen querliegende Stellplätze, die Strasse ist eine Sackgasse, welche ein Haus über unserem in einer Wendeschleife mündet.
Nun sagt die bayr. Bauverordnung auch, dass man im Ausnahmefalle die Hälfte des öffentlichen Grundes rechnen dürfte. Sollte dem so sein, haben wir die Bedingungen locker erfüllt.

Wir werden morgen mit den Leute vom Bauamt sprechen, evtl. kann man erkennen, wohin die Reise geht.

Du sagst also, eigentlich kann man mit einer Zustimmung rechnen, dann wären uns die investierten 2000 Euro (im Schlimmsten Fall) auch egal.

Danke.

Danke auch für die Mitteilung über die selbsterfahrenen Kosten, weshalb musstet Ihr in solch ein Verfahren wechseln?
B
Bulla2000
13.02.11 15:46
Hilaria schrieb:


Danke auch für die Mitteilung über die selbsterfahrenen Kosten, weshalb musstet Ihr in solch ein Verfahren wechseln?

Weil wir eine Abweichung vom Bebauungsplan wollten (nur rote Dächer erlaubt, wir wollen anthrazit). Daher das vereinfachte Verfahren, bei dem die Stadt als Planungsträgerin beteiligt werden musste. Also knappe 600 Euro wegen der Ziegelfarbe.
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