S
Sonnengarten
Danke für die Rückmeldungen!
Habe jetzt ein paar Neuigkeiten auch nach Rücksprache mit dem Bauträger.
Die Bezeichnung "Kfw 70 Effizienzhaus (Energieeinsparverordnung 2014 -ohne verschärfte Auflagen)"
soll bedeuten, dass nach der ersten Energieeinsparverordnung 2014 gebaut wird und nicht nach der seit 2016
gültigen Energieeinsparverordnung 2014 in "verschärfter Version". Hier wäre sonst die aktuellste Version KFW 55 Haus.
Soweit ich es richtig verstanden habe verhält es sich wie folgt.
Die Energieeinsparverordnung 2014 hatte ein Referenzgebäude mit einem Jahresprimärenergiebedarf von 100%.
Das KfW 70 Haus lag hier im Vergleich bei einem Jahresprimärenergiebedarf von 70%
Die verschärfte Energieeinsparverordnung 2014 die seit 2016 gilt, hat zwar noch das selbe Referenzgebäude von 100%
allerdings höhere Anforderungen an den Primärenergiebedarf und die Dämmung.
Damit hat das KfW 70 Haus hier im Vergleich nur noch Mindestanforderungen erfüllt und liegt bei 100% liegt und so aber auch noch gebaut werden darf weil nicht darüber liegend.
Als neues KfW Haus unter diesem Standard gäbe es das KfW 55 Haus.
Auszug zur Verschärfung der Energieeinsparverordnung 2014:
"Das KfW-Effizienzhaus 70 wird nicht mehr gefördert und entspricht jetzt dem Referenzhaus."
Habe jetzt ein paar Neuigkeiten auch nach Rücksprache mit dem Bauträger.
Die Bezeichnung "Kfw 70 Effizienzhaus (Energieeinsparverordnung 2014 -ohne verschärfte Auflagen)"
soll bedeuten, dass nach der ersten Energieeinsparverordnung 2014 gebaut wird und nicht nach der seit 2016
gültigen Energieeinsparverordnung 2014 in "verschärfter Version". Hier wäre sonst die aktuellste Version KFW 55 Haus.
Soweit ich es richtig verstanden habe verhält es sich wie folgt.
Die Energieeinsparverordnung 2014 hatte ein Referenzgebäude mit einem Jahresprimärenergiebedarf von 100%.
Das KfW 70 Haus lag hier im Vergleich bei einem Jahresprimärenergiebedarf von 70%
Die verschärfte Energieeinsparverordnung 2014 die seit 2016 gilt, hat zwar noch das selbe Referenzgebäude von 100%
allerdings höhere Anforderungen an den Primärenergiebedarf und die Dämmung.
Damit hat das KfW 70 Haus hier im Vergleich nur noch Mindestanforderungen erfüllt und liegt bei 100% liegt und so aber auch noch gebaut werden darf weil nicht darüber liegend.
Als neues KfW Haus unter diesem Standard gäbe es das KfW 55 Haus.
Auszug zur Verschärfung der Energieeinsparverordnung 2014:
"Das KfW-Effizienzhaus 70 wird nicht mehr gefördert und entspricht jetzt dem Referenzhaus."