S
Sonnengarten
Hallo zusammen,
wir haben vor kurzem einen Bauauftrag unterzeichnet der soweit für uns in Ordnung war.
Bei dem Punkt zur Energieeinsparverordnung in der Bau und Leistungsbeschreibung sind wir uns jetzt allerdings
etwas unsicher im Bezug auf die angegebene Energieeinsparverordnung. Der Bau soll Ende Herbst 2016 beginnen,
Bauantrag und Bauanzeige folgen erst noch.
Seit 2016 müssen Neubauten nach der neuen Energieeinsparverordnung 2014 durchgeführt werden.
In unserem 2016 unterzeichneten Bauauftrag / Bau und Leistungsbeschreibung steht folgendes:
Überschrift:
"Bau und Leistungsbeschreibung - Kfw Effizienzhaus 70 (Energieeinsparverordnung 2014) Stand 10.2015"
Im Weiteren dann:
"Gesamt Bauausführung erfolgt entsprechend der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung der
Kfw 70 Effizienzhaus (Energieeinsparverordnung 2014 -ohne verschärfte Auflagen) Norm, sowie den allgemein anerkannten
Regeln der Technik und einschlägigen DIN- und EN-Normen."
Bei einzelnen Unterpunkten wie dem Wärmeschutz steht dann immer mal wieder "gemäß Kfw 70 Effizienzhaus und"Energieeinsparverordnung 2014" in Klammern dahinter.
Wäre damit der Bau nach der neusten Energieeinsparverordnung 2014 abgesichert oder durch den genannten Zusatz "Energieeinsparverordnung 2014 -ohne verschärfte Auflagen" eher problematisch?
Eigentlich wäre dann der Vertrag ja 2016 geschlossen mit Konditionen mit denen man so gar nicht bauen kann? Oder interpretiere ich dies hier falsch?
Vielen Dank für Eure Antworten!
wir haben vor kurzem einen Bauauftrag unterzeichnet der soweit für uns in Ordnung war.
Bei dem Punkt zur Energieeinsparverordnung in der Bau und Leistungsbeschreibung sind wir uns jetzt allerdings
etwas unsicher im Bezug auf die angegebene Energieeinsparverordnung. Der Bau soll Ende Herbst 2016 beginnen,
Bauantrag und Bauanzeige folgen erst noch.
Seit 2016 müssen Neubauten nach der neuen Energieeinsparverordnung 2014 durchgeführt werden.
In unserem 2016 unterzeichneten Bauauftrag / Bau und Leistungsbeschreibung steht folgendes:
Überschrift:
"Bau und Leistungsbeschreibung - Kfw Effizienzhaus 70 (Energieeinsparverordnung 2014) Stand 10.2015"
Im Weiteren dann:
"Gesamt Bauausführung erfolgt entsprechend der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung der
Kfw 70 Effizienzhaus (Energieeinsparverordnung 2014 -ohne verschärfte Auflagen) Norm, sowie den allgemein anerkannten
Regeln der Technik und einschlägigen DIN- und EN-Normen."
Bei einzelnen Unterpunkten wie dem Wärmeschutz steht dann immer mal wieder "gemäß Kfw 70 Effizienzhaus und"Energieeinsparverordnung 2014" in Klammern dahinter.
Wäre damit der Bau nach der neusten Energieeinsparverordnung 2014 abgesichert oder durch den genannten Zusatz "Energieeinsparverordnung 2014 -ohne verschärfte Auflagen" eher problematisch?
Eigentlich wäre dann der Vertrag ja 2016 geschlossen mit Konditionen mit denen man so gar nicht bauen kann? Oder interpretiere ich dies hier falsch?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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