So interpretiere ich es:
Für Sanierung gilt:
- Bis 31.12.2020 ist noch ein Antrag für alte BAFA-Förderung möglich
- Ab 01.01.2021 gibt es dann die BEG EM
- WENN BEG EM in Anspruch genommen wird, ist eine gleichzeitige Förderung der KfW Programme "Energieeffizient Sanieren" (151,152) nicht möglich.
Für Neubau gilt:
- Bis 31.12.2020 ist noch ein Antrag für alte BAFA-Förderung möglich (wie oben)
- Ab 01.07.2021 gibt es dann die BEG WG
- Vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 gibt es weder alte BAFA noch BEG WG, man kann nix davon beantragen.
- WENN BEG WG in Anspruch genommen wird, ist eine gleichzeitige Förderung des KfW Programms "Energieeffizient Bauen" (153) nicht möglich.
Für beides gilt:
- Wenn noch 2020 ein Antrag für die (auslaufende) BAFA-Förderung gestellt wird, dann kann diese Förderung noch mit KfW Programmen (151,152,153) kombiniert werden, sofern der Antrag auf KfW-Fördermittel bis zum 30.06.2021 gestellt wird.