
Lucrezia
Es könnte uns passieren, dass das LRA verlangt, dass wir unser jetziges Haus nach dem Bau des Neuen abreißen (die Abstandsflächen werden leicht unterschritten).
Einer der vielen Gedanken, die uns dabei beschäftigen ist "sollten/könnten wir den Keller (evt. für Vorräte wir Gartengemüse ) behalten?". Wir wohnen ja gleich daneben, es könnte sich als praktisch erweisen.
Eine andere Idee ist, künftig ein Naturteich/-Pool zu haben. Könnte man da die Kellerwände stehen lassen, und die Grube eben dazu benutzen?
Ich würde gerne wissen, ob diese Gedanken praktikabel oder albern sind ;)
Einer der vielen Gedanken, die uns dabei beschäftigen ist "sollten/könnten wir den Keller (evt. für Vorräte wir Gartengemüse ) behalten?". Wir wohnen ja gleich daneben, es könnte sich als praktisch erweisen.
Eine andere Idee ist, künftig ein Naturteich/-Pool zu haben. Könnte man da die Kellerwände stehen lassen, und die Grube eben dazu benutzen?
Ich würde gerne wissen, ob diese Gedanken praktikabel oder albern sind ;)