ᐅ Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?
Erstellt am: 19.05.2021 14:26
11ant 20.05.2021 18:25
Samantheus schrieb:
Ich habe jetzt auch den Lageplan mit der geplanten Platzierung mal angehängtDer Grundriss des EG erinnert mich schon´mal nicht wenig an den von R.Hotzenplotz: hanghaus2000 20.05.2021 19:20
Irgendwo habe ich doch den Plan schon gesehen. Kannst Du mal bitte zu dem Beitrag verlinken?
Sehr schoenes Grundstück.
Sehr schoenes Grundstück.
Samantheus 20.05.2021 19:23
hanghaus2000 schrieb:
Irgendwo habe ich doch den Plan schon gesehen. Kannst Du mal bitte zu dem Beitrag verlinken?
Sehr schoenes Grundstück.Ich hoffe jetzt einfach mal das es nicht verboten ist Links zu anderen Threads im Forum zu schreiben. Ich habe zum Grundriss schon einen Thread aufgemacht im Grundriss Forum. Der ist hier:
hanghaus2000 20.05.2021 19:40
Ich kann Dich verstehen. Im Westen an der Strassse einfach 3 Stellplätze genau an der Grenze planen. Oder eben die Abloese bezahlen. Was hat denn das Grundstück der m2 erschlossen gekostet? Ausser Du hast viel Zeit, dann kannst natuerlich auch klagen.
hanghaus2000 20.05.2021 19:42
Samantheus schrieb:
Ich hoffe jetzt einfach mal das es nicht verboten ist Links zu anderen Threads im Forum zu schreiben. Ich habe zum Grundriss schon einen Thread aufgemacht im Grundriss Forum. Der ist hier: Das ist nicht verboten. Danke fuer den Link. Escroda 20.05.2021 23:27
Samantheus schrieb:
Ich bin auf der Suche nach Lösungen für das Stellplatzproblem ohne groß das Haus anzupassen.Hier mal mit vier freien und einem gefangenen Stellplatz. Die ausnahmsweise Anerkennung des einen Stellplatzes im Stauraum vor der Garage sollte Dein Architekt der Genehmigungsbehörde mit Verweis auf nur eine Wohneinheit, der weniger als 5% betragenden Überschreitung von 200m² und des Drei-, vielleicht mal Vier-Personen-Haushaltes leicht machen.Samantheus schrieb:
Wir wollen ja unser Traumhaus bauen und nicht eine "Notlösung".Das wollen ja alle, nur halte ich die Meinung des Bauamtsmitarbeiters für gewagt:Samantheus schrieb:
Laut Bebauungsplan tatsächlich nicht, der ist aber mehrere Jahrzehnte alt und die neueren Häuser im Gebiet sind auch mit 2 Vollgeschossen. Wir waren mit der Skizze schon beim Bauamt und der Mitarbeiter meinte, dass die Ausnahmegenehmigung aus seiner Sicht durchgehen sollte.Du hältst ja nicht nur die Geschossigkeit nicht ein, weder Haus noch Garage bleiben im Baufenster. Zweigeschossige Häuser innerhalb des Bebauungsplans kann ich auf den Fotos nicht entdecken und im benachbarten Baublock erlaubt der Bebauungsplan sie sogar. Der Hinweis auf das Alter des Bebauungsplans verfängt IMHO auch nicht. Das Baugesetzbuch stammt aus dem Jahr 1896, wurde an vielen Stellen modernisiert, aber sehr viele Paragraphen gelten bis heute unverändert. Dein Bebauungsplan wurde auch bereits sieben mal geändert, für Dein Grundstück aber nicht. Vielleicht ist das aber auch der Grund, warum man Dir keine weiteren Zugeständnisse machen möchte und sich bei den Stellplätzen stur stellt.Ähnliche Themen