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ᐅ Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?


Erstellt am: 19.05.21 14:26

Escroda 21.05.21 16:31
11ant schrieb:

Wenn ich mich aus der Planzeichnung nicht vermessen habe, ist die Garage mit einem Innenmaß von Siebeneinviertel Metern geplant.
Sehr gut! Nach §4 GaStellV reicht die Garage sogar jetzt schon für drei (2,40m+2,30m+2,40m=7,10m lichtes Maß erforderlich).

2D-Grundriss-eines-Hauses-mit-Garage-Zufahrt-und-Gartenbereich

Ein Korinthenkacker könnte jetzt noch die zu geringe Fahrgassenbreite für das gelbe Auto bemängeln, aber diesen Stellplatz jetzt noch um 30° zu drehen habe ich mir gespart - der Planer soll auch noch was tun für sein Geld.
hanghaus2000 schrieb:

Steht da nicht auch noch eine Ueberschreitung der Grundflächenzahl an?
Nein. Aber dass die Zweigeschossigkeit genehmigt wird, glaube ich erst, wenn die Genehmigung vorliegt.
Samantheus schrieb:

Ob falls doch kontrolliert wird ich dann gezwungen werden kann die Stellplätze doch zu bauen
Ja sicher.
Samantheus schrieb:

Ablöse
... ist normalerweise ultima ratio bei Unzumutbarkeit, wovon man bei diesem Grundstück nun wirklich nicht sprechen kann.
Samantheus schrieb:

Frage ist eben welche "Verpflichtung" man damit dann gleich eingeht
Na, die Stellplätze sind dann Bestandteil der Baugenehmigung. Wenn Du sie nicht baust, verstößt Du gegen die Baugenehmigung und es gibt ein ordnungsbehördliches Verfahren, mit Gebührenbescheid, Anhörung, Fristsetzung, Bußgeld, Zwangsgeld, ... , Nutzungsuntersagung, Zwangsräumung - ok, Übertreibung macht anschaulich
Samantheus schrieb:

... und ob und wie man da dann im Zweifel doch noch raus kommt.
Du kannst sie innerhalb der Frist noch dort errichten, wo sie genehmigt wurden oder einen neuen Bauantrag stellen.

Samantheus 21.05.21 19:06
Eine super Idee! Mit 3 Stellplätzen in der Garage sieht das gar nicht mehr so schlimm aus. Vielen Dank für die wertvollen Tipps und Hinweise!
garagebaugenehmigung