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ᐅ Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?


Erstellt am: 19.05.21 14:26

Tolentino 19.05.21 15:34
Ja, links sind hier verboten (nach extern).
Aber du kannst eine Suchwortkombination einstellen, die in der größten Suchmaschine der Welt zum Ziel führt...

11ant 19.05.21 15:35
Samantheus schrieb:

und das Stellplätze vor der Garage unabhängig von der Größe nicht anerkannt werden
Da gebe ich der Gemeinde recht, bei gefangenen Stellplätzen ist das zumindest korrekt so. Es gibt auch einige Gemeinden, die für dieselbe Wohneinheit den zweiten Stellplatz gefangen erlauben.
Samantheus schrieb:

Wir wollen uns nicht den Garten mit Stellplätzen zumüllen die nie gebraucht werden.
Ihr sollt wahrscheinlich auch bloß die Stadtkasse mit der Ablöse zumüllen 🙂

nordanney 19.05.21 15:35
Samantheus schrieb:

Prinzipiell könnte ich einen Link bereitstellen, allerdings habe ich bei der Account Erstellung gelesen, dass Links posten verboten ist und zum löschen des Accounts führt...
Jep, das gibt Abmahnungen.
Aber Du kannst den Namen nennen - Bebauungsplan Otterndorf Baugebiet Grüne Wiese o.ä.
Oder schreiben: stellplatzsatzung minus otterndorf punkt de

haydee 19.05.21 15:39
Ich würde vermutlich einen Schotterplatz anlegen, der von Stauden und Gräser (Stichwort Präriegarten) eingefaßt ist und "zufällig" wegen Nicht Benutzung zugewachsen ist und sich in ein Bienchenparadies verwandelt hat. Es kann doch in 3 oder 4 Jahren nicht ernsthaft jemand erwarten die Bienchen zu vertreiben und eine versiegelte Pflasterfläche herzustellen, die nicht gebraucht wird. Da braucht es dann keinen Anwalt, da nutzt ein Anruf bei der Tageszeitung.

Samantheus 19.05.21 15:41
Mit einer Google Suche "stellplatzsatzung stegaurach" sollte das Dokument vom 26.03.2012 mit Änderungen vom 29.11.2016 gefunden werden.

hanghaus2000 19.05.21 15:50
Treffer. Funktioniert doch mit der Suchmaschine.

Die SP muessen befestigt sein.

Die Abloese kannst doch ausrechnen.
stellplatzsatzung