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ᐅ Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?


Erstellt am: 19.05.2021 14:26

Samantheus 19.05.2021 16:55
Tolentino schrieb:

Wer hat denn die Wohnfläche berechnet? Der Bauunternehmer? Sicher, dass er dann diese nach Wohnflächenverordnung gestellt hat?

Ja, das Bauunternehmen. Sicher bin ich da nicht, werde ich noch mal nachfragen. Da wir dann aber maximal 1 Stellplatz einsparen würden, bleibt das grundlegende Problem auch dann noch bestehen.

Musketier 19.05.2021 17:16
Ein Wahnsinn, wenn man bedenkt, dass wir Versiegelung in Deutschland vermeiden wollen.

Wieviel Platz ist denn vor der Garage? Läßt sich ggf dort ein weiterer Stellplatz auf dem Papier "erzeugen", indem die Zufahrt im Bauantrag für die Doppelgarage verjüngt wird?

11ant 19.05.2021 18:45
Musketier schrieb:

Ein Wahnsinn, wenn man bedenkt, dass wir Versiegelung in Deutschland vermeiden wollen.
Taktisch muß die Gemeinde so tun, als wäre der Ablaßhandel nur Plan B. Niemand will hier wirklich einen fünften Stellplatz.

Musketier 19.05.2021 18:57
11ant schrieb:

Taktisch muß die Gemeinde so tun, als wäre der Ablaßhandel nur Plan B. Niemand will hier wirklich einen fünften Stellplatz.

Schon klar. Nur besteht ja die theoretische Gefahr, dass der auch gebaut wird.

Bleibt noch die Möglichkeit solche grünen Rasengitter einzusetzen und später nachträglich nochmal eine Schicht Erde drüber zu ziehen.

danixf 19.05.2021 19:09
Samantheus schrieb:

Für eine 3-köpfige Familie mit einem Auto finde ich 5 schon sehr viel, egal ob der Platz vor der Garage zählt oder nicht...

In der Gegend gibt es 0 Mangel an Platz. Dörflich, man kann auch zu hauf direkt an der Straße parken da ist immer Platz...
Für eine 3 köpfige Familie ist aber auch eine 200qm Butze sehr viel. Kommt da noch ein viertes stehen in 18 Jahren schon mal 4 Kisten vor der Tür + Besuch. Von daher finde ich die Idee vom Amt schon ganz gut. Das Argument mit dem Verkauf kommt noch hinzu. Bei uns war 1 Stellplatz verpflichtend... Nun wird halt der Grünstreifen benutzt... Wenn man das Ding überhaupt noch so nennen kann.

Zeig doch mal ein Lageplan. Bei 900qm wird man doch irgendwo etwas mogeln können. Ich bin im übrigen bei Idee 1. Einfach machen...
Bei uns steht auch drin, dass eine Überdachung für die Terrasse maximal 3m lang sein darf, aber 36m breit. Hier hat nicht einer einen Antrag gestellt, sondern einfach 3,5m-6m gebaut und fertig.

driver55 19.05.2021 20:08
danixf schrieb:

Für eine 3 köpfige Familie ist aber auch eine 200qm Butze sehr viel. Kommt da noch ein viertes stehen in 18 Jahren schon mal 4 Kisten vor der Tür + Besuch. Von daher finde ich die Idee vom Amt schon ganz gut.
Sehe ich auch so, denn:

Hier bei uns "im Dorf", Haus gebaut vor 10 Jahren in einer Baulücke mit zwei weiteren Familien (das letzte Haus wurde um 1980 gebaut), gibt es 1 Garage pro altem Haus. DIe "ALten" Bewohner sterben langsam aber sicher weg (ist nun mal so), junge Familie kommen nach und schwupps wird die Strasse nach und nach zugeparkt. Die Busfahrer "freuen" sich dann immer, wenn rechts und links sogar auf gleicher Höhe geparkt wird.

In den DH/RH-Siedlungen stehen nicht selten sogar die ersten Fahrzeuge auf der Strasse, weil die Garage mit Gerümpel zugestellt ist.
stellplatzgarage