ᐅ Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?
Erstellt am: 19.05.2021 14:26
mayglow 21.05.2021 14:30
Samantheus schrieb:
Daher die Überlegung ggf. gar nicht die Ausnahmegenehmigung zu beantragen, sondern gleich die Dummy Stellplätze mit einzeichnen beim Antrag auf Baugenehmigung. Frage ist eben welche "Verpflichtung" man damit dann gleich eingeht und ob und wie man da dann im Zweifel doch noch raus kommt.Naja, aber der Optimalfall wäre doch, ihr stellt ne Ausnahmegenehmigung, die wird angenommen, und ihr habt Ruhe. Ggf kriegt man ja dort auch doch noch einen Platz vor der Garage anerkannt wie ein anderer User schonmal vorgeschlagen hatte. Die anderen Möglichkeiten laufen damit ja auch nicht weg?
Persönlich würde ich das halt lieber für mich zufriedenstellend geklärt haben wollen. Und wenn ich keine 3 extra Plätze einrichten will, dann würde das für mich eben eher heißen, ich versuche es über Ausnahmegenehmigung oder zahle sonst. Alternativ auch ne Mischung (einen noch aus dem Hut zaubern und dann Ausnahmegenehmigung und/oder rauskaufen). "Wir zeichnen die ein, bauen sie aber nicht und hoffen das nie einer kontrolliert" klingt für mich halt nach nem Zustand, hinter den man niemals nen Haken setzen kann, selbst wenn man erstmal damit durchkäme. Ähnliches denke ich mir auch beim Gerichtsprozess. Vielleicht wäre das langfristig abgeschlossen, aber ich hätte da auch Bedenken, dass das das ganze Vorhaben erstmal blockiert
Myrna_Loy 21.05.2021 14:44
Je nach lokaler Gebührenordnung kann das auch schon mal 5000 Euro pro fehlenden Parkplatz ausmachen.
11ant 21.05.2021 14:56
Die Frage ist ja auch, was ist überhaupt ein "Stellplatz" im Sinne der Verordnung. Wenn ich mich aus der Planzeichnung nicht vermessen habe, ist die Garage mit einem Innenmaß von Siebeneinviertel Metern geplant. Wird ein Stellplatz mit 2,5 Metern Breite angenommen, wäre ja nur ein Viertelmeter mehr ein dritter Stellplatz in der Garage. Dann hätten diese unsäglichen Breitmaulgaragentore ja endlich auch mal einen Vorzug ;-)
Myrna_Loy schrieb:Als Neubau-Parkraumsondersteuer wären einmalig fünf Mille je abzulösendem Platz ein guter Deal und durchaus denkbar, wenngleich ich eher von siebeneinhalb ausginge.
Je nach lokaler Gebührenordnung kann das auch schon mal 5000 Euro pro fehlenden Parkplatz ausmachen.
Myrna_Loy 21.05.2021 15:05
11ant schrieb:
Die Frage ist ja auch, was ist überhaupt ein "Stellplatz" im Sinne der Verordnung. Wenn ich mich aus der Planzeichnung nicht vermessen habe, ist die Garage mit einem Innenmaß von Siebeneinviertel Metern geplant. Wird ein Stellplatz mit 2,5 Metern Breite angenommen, wäre ja nur ein Viertelmeter mehr ein dritter Stellplatz in der Garage. Dann hätten diese unsäglichen Breitmaulgaragentore ja endlich auch mal einen Vorzug ;-)
Als Neubau-Parkraumsondersteuer wären einmalig fünf Mille je abzulösendem Platz ein guter Deal und durchaus denkbar, wenngleich ich eher von siebeneinhalb ausginge.das ist das Bußgeld - danach muss man ja die Stellplätze schaffen. Oder sich freikaufen. hanghaus2000 21.05.2021 16:02
11ant schrieb:
Warum ?
zu wenig Worte lalalalalaWeil, wie inzwichen bestaetigt, gar kein Architekt geplant hat. hanghaus2000 21.05.2021 16:24
Samantheus schrieb:
Das ganze wird vom Planer des GU geplant. Über das Thema Bauvoranfrage hatten wir intensiv gesprochen, erst hatten wir das auch geplant. Der Planer hat uns jedoch davon abgeraten. Überlegung war das eine formlose Bauvoranfrage auch keine Sicherheit bietet und eine förmliche Bauvoranfrage mit bindender Wirkung eigentlich genauso aufwendig ist wie der Antrag auf Baugenehmigung, aber durch den längeren Vorlauf und Sommerferienpause bzgl. Gemeinderatssitzungen sich dann wahrscheinlich der geplante Baubeginn verzögern würde weil die Baugenehmigung ggf. nicht rechtzeitig vorliegt. Wir waren mit den Skizzen beim Bauamt, der Kollege fand das Thema mit der Zufahrt unkritisch.Dann reich doch ein, wirst doch sehen was passiert. Vorschlag und oder vorher in den Plan. Dann must im Zweifel 1 Stellplatz abloesen. Die Kosten kannst dir ja selber ausrechnen."(laut Bauamt keinerlei Diskussionsspielräume)" 😉
Ich finde, wer 2 Garagen plant obwohl Er laengefristig nur ein Auto benoetigt luegt sich eh in jedem Fall selber an.
Du wirst an mich denken, spatestens wenn Ihr das 2. Auto braucht. Das ist sicher sobald Ihr auf dem Dorf wohnt.
Ich habe auch eine Doppelgarage und 2 Stellplätze geplant. Daher keine Befreiung bekommen, da ich desswegen vom Bebauungsplan abgewichen bin. Hat mich damals nur 2 Wochen und 700 Euro gekostet.
Euch blueht das selbe. Abweichung vom Bebauungsplan geht zum Landratsamt.
Nur mal so inzichen haben wir 4 Autos in Benutzung. 😉
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