ᐅ Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?
Erstellt am: 19.05.2021 14:26
Tolentino 19.05.2021 14:47
Ok, das ist wirklich Mist. Sorry, wenn die soweit gedacht haben, wird sich kaum was machen lassen.
Frage wäre was befestigt heißt. Evtl. reicht ja verdichteter Schotter, auf dem kann man dann Schotterrasen sähen. Die Fläche kann man dann immer noch schön zum Grillen, Tischtennisplatte oder sowas nutzen. Offiziell 2-3 Stellplätze in der Praxis halt Spiel- und Sportfläche.
Frage wäre was befestigt heißt. Evtl. reicht ja verdichteter Schotter, auf dem kann man dann Schotterrasen sähen. Die Fläche kann man dann immer noch schön zum Grillen, Tischtennisplatte oder sowas nutzen. Offiziell 2-3 Stellplätze in der Praxis halt Spiel- und Sportfläche.
hanghaus2000 19.05.2021 14:50
Oetzberger schrieb:
Normal dürfen die Plätze vor der Garage nicht mitgezählt werden, selbst wenn da in der Praxis sehr regelmäßig Besucher etc parken werden. Und schon hast du 7Das ist aber normal. DIe Einfahrt muss frei sein.Vorschlag: versuche mit den m2 Wohnfläche unter 200 zu kommen. dann brauchst nur noch 4 Stellplätze.
Carport wuerde das auch entspannen. Da darfst die vor dem CP als Stellplatz nutzen. Einfach Garage ohne Tor einreichen. Achtung Ironie: Spaeter wird ein Tor nachgeruestet.
Ich vermute mal die Gemeinde hat in der Satzung auch Abloesebetraege fuer nicht vorhandene Stellplätze beschrieben. Das must dann halt falls doch jemand drauf kommt loehnen. Oder Du hast 2 SP fuer den Fall im Plan vorgesehen. Ausfuehrung: Rasengittersteine und fertig.
Wie gross ist denn das Grundstück?
Samantheus 19.05.2021 15:11
Tolentino schrieb:
Darf man denn vielleicht die Garage wenigstens direkt an die Straße bauen? Dann könntet ihr den eingesparten Platz woanders als Stellplatz deklarieren, der aber eben Freifläche zum spielen oder was weiß ich ist.Die Platzierung wird im Bebauungsplan vorgegeben. Prinzipiell wollen wir das auch nicht, wir wollen den Garagenvorplatz schon als Stellplätze nutzen. Das sind ja eigentlich die praktischsten Stellplätze in der Realität und der täglichen Nutzung.hanghaus2000 schrieb:
Carport wuerde das auch entspannen. Da darfst die vor dem CP als Stellplatz nutzen. Einfach Garage ohne Tor einreichen. Achtung Ironie: Spaeter wird ein Tor nachgeruestet.Eine interessante Idee.... das werde ich mal dem Bauunternehmen vorschlagen.hanghaus2000 schrieb:
Ich vermute mal die Gemeinde hat in der Satzung auch Abloesebetraege fuer nicht vorhandene Stellplätze beschrieben. Das must dann halt falls doch jemand drauf kommt loehnen. Oder Du hast 2 SP fuer den Fall im Plan vorgesehen. Ausfuehrung: Rasengittersteine und fertig.Ja, Ablöse wäre prinzipiell möglich laut Satzung. Ein Betrag steht aber nicht drin. Das wäre aus meiner Sicht aber nur eine absolute Notlösung (Geldverschwendung für sinnvolle Vorgaben), da würde ich lieber den juristischen Weg gehen. Einfach einzeichnen im Plan wäre problemlos möglich. Übel wäre es eben nur wenn sie dann wirklich gebaut werden müssten, das würde ja den Garten total verhunzen.hanghaus2000 schrieb:
Wie gross ist denn das Grundstück?ca. 900m² hanghaus2000 19.05.2021 15:19
Samantheus schrieb:
Übel wäre es eben nur wenn sie dann wirklich gebaut werden müssten, das würde ja den Garten total verhunzen.
ca. 900m²Da sollte man doch eine brauchbare Loesung finden. Wie gesagt Rasengittersteine ist guenstig und kann im Notfall genutzt werden. Die Kids werden aelter. Glaub mir, ich weiss wovon ich spreche. Avaya90 19.05.2021 15:21
Kannst Du uns einen Link der Satzung bereitstellen?
Im äußersten Fall würde ich tatsächlich dagegen klagen. Es ist einfach nicht einzusehen, weswegen ein "erkennbare" Einfamilienhaus so viele Stellplätze braucht. Wenn eurer Grundriss natürlich nach Haus mit 2 Wohnungen ausschaut, würde ich es anders bewerten.
Im äußersten Fall würde ich tatsächlich dagegen klagen. Es ist einfach nicht einzusehen, weswegen ein "erkennbare" Einfamilienhaus so viele Stellplätze braucht. Wenn eurer Grundriss natürlich nach Haus mit 2 Wohnungen ausschaut, würde ich es anders bewerten.
Samantheus 19.05.2021 15:33
Avaya90 schrieb:
Kannst Du uns einen Link der Satzung bereitstellen?
Im äußersten Fall würde ich tatsächlich dagegen klagen. Es ist einfach nicht einzusehen, weswegen ein "erkennbare" Einfamilienhaus so viele Stellplätze braucht. Wenn eurer Grundriss natürlich nach Haus mit 2 Wohnungen ausschaut, würde ich es anders bewerten.Prinzipiell könnte ich einen Link bereitstellen, allerdings habe ich bei der Account Erstellung gelesen, dass Links posten verboten ist und zum löschen des Accounts führt...Es handelt sich um ein reines Einfamilienhaus, ohne Einliegerwohnung oder ähnliches.
Würdest du denn direkt den jurististen Weg gehen oder erst mal "Dummy Stellplätze" einzeichnen und nur wenn der Bau gefordert wird dann den juristischen Weg gehen?
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