W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?


Erstellt am: 19.05.2021 14:26

guckuck2 19.05.2021 21:34
Daher auch der Sinn, den Platz vor der Garage nicht mit zu zählen. Es ist ja nicht so selten, dass Garagen aus Bequemlichkeit oder wegen dem darin gelagerten Gerumpel quasi nie als Stellplatz genutzt werden ;-)

Fünf Stellplätze ist genau so extrem wie 200qm+ für drei Personen zu bauen. Insofern passt das ja wieder ;-)

Wie hoch wär die Ablöse?

hanghaus2000 19.05.2021 22:07
11ant schrieb:

Taktisch muß die Gemeinde so tun, als wäre der Ablaßhandel nur Plan B. Niemand will hier wirklich einen fünften Stellplatz.
Frueher nannte man das Wegelagerrei.

ypg 20.05.2021 00:01
Samantheus schrieb:

Aus unserer Sicht (und auch der Bauunternehmen mit denen wir darüber gesprochen haben) eine absolut unakzeptable Situation.
Eure und die Sicht des BUs ist da leider nicht relevant. Die Satzung ist ja begründet... weiter unten
Samantheus schrieb:

wenn diese (wie erwartet) abgelehnt wird einen Anwalt einschalten um das Recht durchzusetzen.
Welches Recht?
Samantheus schrieb:

Würdest du denn direkt den jurististen Weg gehen oder erst mal "Dummy Stellplätze" einzeichnen und nur wenn der Bau gefordert wird dann den juristischen Weg gehen?
Warum sollte die Judikative Euch recht geben?
Die Satzung ist seit 2016 bekannt. Der BU und auch ihr hattet Einsicht oder sie lesen und einplanen können oder müssen.
Nicht falsch verstehen, 5 Stellplätze ist schon eine Marie, aber 200qm für 3 Personen auch. Wenn man 50qm/Person rechnet, dann passen 5 Stellplätze. So wird es plausibel und sollte es auch so annehmen.
hanghaus2000 schrieb:

Carport wuerde das auch entspannen. Da darfst die vor dem CP als Stellplatz nutzen. Einfach Garage ohne Tor einreichen.
Das verwechselst Du glaube ich, bzw gibt es noch eine Regel, dass die Variante des zugeparkten Stellplatzes (also der hintere) kein realer Stellplatz sein kann. Unabhängig von der Garage, deren Auffahrt ja wegen des Tores kein Stellplatz ist. Ich bin mir aber nicht sicher.
Samantheus schrieb:

Eine interessante Idee.... das werde ich mal dem Bauunternehmen vorschlagen.
Versuche es mal.
Samantheus schrieb:

Prinzipiell wollen wir das auch nicht, wir wollen den Garagenvorplatz schon als Stellplätze nutzen. Das sind ja eigentlich die praktischsten Stellplätze in der Realität und der täglichen Nutzung.
Siehe oben
Samantheus schrieb:

Die Platzierung wird im Bebauungsplan vorgegeben.
Bist Du sicher? Es gibt mW nur Regelungen bezüglich der Auffahrt und des Baufensters.
Farbige Verkaufsblättchen im Vermarktungsprozess stellen nur Dummys dar, damit man sich das nett vorstellen kann.
Musketier schrieb:

Ein Wahnsinn, wenn man bedenkt, dass wir Versiegelung in Deutschland vermeiden wollen.
Die sollen ja wasserdurchlässig sein.

Ich würde an Eurer Stelle die Situation mit in die Planung einfließen lassen: wenn man mal ein paar „Stellplatzdummys“ auf einem 900qm Grundstück hin und her schiebt und das Haus entsprechend vermittelt, ergibt sich bestimmt ein Bereich, den man später vielleicht auch für Gartenpartys, Wohnwagen oder Sonstiges nutzen kann. Schotter oder Rasenwaben (da gibt es auch schönere als die Gängigen) , 2,25 x 5 x 2 sind auch nur 22,5qm... (vorausgesetzt der BU rechnet mal schön) zusätzlich zur Garagenauffahrt sind es 55qm.., ist eigentlich nicht der Ärger wert, den Ihr da gerade habt. Es ist machbar. Und das Haus (Eure Planung kennt man ja nicht) ist wahrscheinlich eh 5 Meter von der Front entfernt. Also, irgendwie wird und muss es gehen. Viel Platz vor der Haustür ist viel wert - auch gerade wenn Besuch da ist... wo sollen die denn sonst parken?!

Musketier 20.05.2021 07:02
ypg schrieb:

Die sollen ja wasserdurchlässig sein.

Wasserdurchlässig sind auch "Die Gärten des Grauens" 😉

Michilo 20.05.2021 08:30
Meine Lösung wäre:
- unter 200m² kommen --> nur noch 4 Stellplätze.
- Sich einen Platz freikaufen --> 3 Plätze.
- Auffahrt zu der Doppelgarage so planen, das planerisch ganz knapp ein weiterer Stellplatz entsteht (z.B. direkt vor der Haustür).

Die Vorgaben waren beim Kauf bekannt. Sich da jetzt drüber zu beschweren oder rechtliche Schritte einzuleiten finde ich den falschen weg. Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt geht halt nicht immer.

ypg 20.05.2021 08:40
Musketier schrieb:

Wasserdurchlässig sind auch "Die Gärten des Grauens" 😉
Gärten des Grauens sind VorGÄRTEN, nicht die Auffahrten. Und somit nicht zu verwechseln oder gleichzusetzen.
Hier geht es um Stellplätze, die sich viele pflastern. Grundsätzlich schon eine recht kahle und meist graue Fläche. Muss man wissen, ob man das haben will.
stellplätzestellplatzauffahrtgaragesatzungwasserdurchlässighaustür