Bauzeit

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J

jomeier75

Guest
Unser Bauträger setzt für eine Doppelhaushälfte (Massivbauweise) ab Lieferung Bodenplatte bis Einzug 9 Monate an. Ist das realistisch? Bitte um eure Einschätzung.
 
T

toxicmolotof

Ich frage mich gerade wie eine gelieferte Bodenplatte angeliefert wird...

Aber davon ab kommt es wohl auf die logistische Leistung an. Das kann gut funktionieren, muss aber nicht.

Wie sollen wir das einschätzen können? Den besten Hinweis können dir ehemalige Bauherren des GU geben.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Unser Bauträger setzt für eine Doppelhaushälfte (Massivbauweise) ab Lieferung Bodenplatte bis Einzug 9 Monate an. Ist das realistisch? Bitte um eure Einschätzung.
Du meinst sicher "gießen" der Bodenplatte?

Für den Rest würde ich meinen wollen - wenn die Doppelhaushälfte nicht gerade aus zig Versprüngen und/oder runder Bauweise besteht - ist Dein GU ein Cleverle :D

Österliche Grüße aus dem Rheinland
 
J

jomeier75

Guest
Sicher, ich meinte das Gießen der Bodenplatte. Das war im April, Einzug war vorgesehen für Dezember. Jetzt ist wieder April und wir sind noch im Innenausbau (Estrich getrocknet, Wände vorbereitet für Malerarbeiten). Unsere Wohnung hatten wir mit Puffer 3 Monate auf Ende März verkauft und wohnen jetzt im Asyl. Ich frage mich nur, ob das vorhersehbar hätte sein können. Wir haben erst jetzt erfahren, dass unser Bauträger keine Verzugsstrafen mit den Handwerkern vereinbart hatte, wir selbst haben in unserem Kaufvertrag auch keine entsprechende Vereinbarung untergebracht. Sonst hätte wohl jemand anderes den Zuschlag bekommen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

viel Info hat es bei Dir im Vorfeld sicher nicht gegeben?

Ich frage mich nur, ob das vorhersehbar hätte sein können. Wir haben erst jetzt erfahren, dass unser Bauträger keine Verzugsstrafen mit den Handwerkern vereinbart hatte, wir selbst haben in unserem Kaufvertrag auch keine entsprechende Vereinbarung untergebracht. Sonst hätte wohl jemand anderes den Zuschlag bekommen.
Es spielt "für Dich" überhaupt keine Rolle, "was" Dein GU mit seinen Sub´s vereinbart hat oder nicht; Du "hättest" vor Vertragsunterzeichnung einen fixen Übergabetermin/garantierte Bauzeit festschreiben lassen müssen!

Um Deine Frage zu beantworten: ein solches Vorgehen ist in aller Regel nicht so unübliche, wenn keine Bauzeit im Werkvertrag garantiert wird. Wozu soll sich Dein GU eilen, hat er doch alle Zeit dieser Welt?

"Hätte" und "wenn" hilft Dir jetzt nicht mehr weiter ...

Österliche Grüße aus dem Rheinland
 
J

jomeier75

Guest
Hätte sicher gerne eine vertragliche Fixierung der Fertigstellung gehabt. Nur wenn Nachfrage größer ist als Angebot, sahen wir uns nicht in der Lage das durchzusetzen und müssen es nun ausbaden.
 
Zuletzt aktualisiert 12.05.2024
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