Sicher, ich meinte das Gießen der Bodenplatte. Das war im April, Einzug war vorgesehen für Dezember. Jetzt ist wieder April und wir sind noch im Innenausbau (Estrich getrocknet, Wände vorbereitet für Malerarbeiten). Unsere Wohnung hatten wir mit Puffer 3 Monate auf Ende März verkauft und wohnen jetzt im Asyl. Ich frage mich nur, ob das vorhersehbar hätte sein können. Wir haben erst jetzt erfahren, dass unser Bauträger keine Verzugsstrafen mit den Handwerkern vereinbart hatte, wir selbst haben in unserem Kaufvertrag auch keine entsprechende Vereinbarung untergebracht. Sonst hätte wohl jemand anderes den Zuschlag bekommen.