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Wastl
Ist doch egal? Es kommt drauf an ob die Gemeinde (Wasserversorger) eine Grunddienstbarkeit auf seinem Grundstück hat eintragen lassen, so dass du dort die Wasserleitung anzapfen darfst.Wie gesagt die Leitung wurde extra vor ein paar Jahren neu verlegt. Wie verhält es sich eigentlich
a: Er das Grundstück vor Leitungsbau erworben hat
b: Er das Grundstück nach Leitungsbau erworben hat