Bauvertrag - Schlüsselfertig und Einzug zumutbar?

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S

Schotte2000

Gesperrt
Hi,

in unserem Bauvertrag steht ( noch nicht unterschrieben, ETW ) folgender Text: Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Er umfasst die Kosten für Grund und Boden, sowie die Kosten für die schlüsselfertige Errichtung des Kaufobjektes entsprechend der Baubeschreibung...
In einem anderen Passus steht aber: Das Kaufobjekt gilt als bezugsfertig, wenn das Bauvorhaben im Wesentlichen abgeschlossen, der Einzug zumutbar und ein gefahrloser Zugang gewährleistet ist. Restarbeiten am Gebäude, sowie die Fertigstellung der Außenanlagen können nachträglich erfolgen.

Nach allgemeiner Rechtsauffasung besagt doch das Wort "Schlüsselfertig", das der Verkäufer das Haus/Wohnung nur noch aufschließen muss und seine möbel aufstellen kann.

Können wir beide Klauseln im Vertrag stehen lassen, oder sollten wir den Verkäufer drängen, den Passus mit dem Ermessen zu streichen.

Grüße und Danke
Schotte
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
W

wadi1982

Das folgende ist mein Verständnis und keine Rechtsberatung. Im Zweifel würde ich den Vertrag einen Anwalt prüfen lassen:
"schlüsselfertige Errichtung des Kaufobjektes entsprechend der Baubeschreibung" deute ich so das vor allem auch wichtig ist was in der Baubeschreibung steht. Steht dort z.B. das Maler und Tapezierarbeiten gegen Aufpreis gemacht werden könnte es sein das der Festpreis nicht so fest ist.
 
B

Britta78

... nicht das ich jetzt die Fachfrau bin, aber einen solche nVertrag würde ich nicht unterschreiben.

Schlüsselfertig kann auch bedeuten, Tür ist drin, aber den Rest macht ihr selber, so dass vielleicht der Außenputz nicht dabei ist, oder ähnliches. Ihr solltet genau drauf achten, was definitiv in den Bauleistungen Eures Bauunternehmens festgehalten ist. Bei uns steht beispielsweise: " Der Bauherr führt die Außenanlage, Malerarbeiten und Bodenbeläge inkl. Material in Eigeleisstungaus. Zu unserem Werkvertrag haben wir eine Bau- und Lesitungsbescheribung erhalten, wo jeder einzelne Bestandtei lenthalten ist, wie Hausanschluss / bauleitung / Bodenplatte / Er- und DAchgeschoss / Dachdecker usw. usw. ...

Also ich würde niemand anderen darüber entscheiden lassen, wann es für mich zumutbar wäre ein Haus zu beziehen ... mache geben sich mit fließend Wasser zufrieden ... andere nicht ...
 
S

Schotte2000

Gesperrt
Vielen Dank für eure AW. Also es gibt natürlich eine detaillierte Baubeschreibung. Dies hatte ich nicht mit reingeschrieben. Sorry. Uns geht es aber in diesem Fall nur um die
zwei Klauseln: Schlüsselfertig und dann die mit der Zumutbarkeitsregel.

Grüße
Carsten
 
B

Bauexperte

Hallo,

Dein nick scheint Programm zu sein. Findest Du nicht, dass es langsam an der Zeit ist, Deinen Vertrag von kompetenter Seite überprüfen zu lassen? Die Beantwortung häppchenweise zur Verfügung gestellter Infos kann am Ende trotzdem falsch sein, da der Zusammenhang fehlt :confused:

Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Er umfasst die Kosten für Grund und Boden, sowie die Kosten für die schlüsselfertige Errichtung des Kaufobjektes entsprechend der Baubeschreibung...
Würde ich spezifizieren lassen, die Aussage "die Kosten für Grund und Boden" besagt Alles und auch wieder Nichts.

In einem anderen Passus steht aber: Das Kaufobjekt gilt als bezugsfertig, wenn das Bauvorhaben im Wesentlichen abgeschlossen, der Einzug zumutbar und ein gefahrloser Zugang gewährleistet ist. Restarbeiten am Gebäude, sowie die Fertigstellung der Außenanlagen können nachträglich erfolgen.
Bei Erstellung von ETW nichts Ungewöhnliches; aber auch hier würde ich spezifizieren lassen - insbesondere, was Du unter "zumutbar" zu verstehen hast.

Nach allgemeiner Rechtsauffasung
Zu diesem Thema gibt es keine allgemeine Rechtsauffassung lediglich eine laienhafte Interpretation.

besagt doch das Wort "Schlüsselfertig", das der Verkäufer das Haus/Wohnung nur noch aufschließen muss und seine Möbel aufstellen kann.
Der Begriff "schlüsselfertig" ist nicht geschützt noch an irgendeiner Stelle belegbar beschrieben. Schlüsselfertig bedeutet in aller Regel, dass Du die Schlüssel - in Deinem Fall der ETW - erhältst, um damit die, in Eigenleistung auszuführenden, Maler- und Bodenarbeiten beginnen kannst; zuvor hat imho eine formlose Abnahme stattgefunden.

Was Du meinst, ist "malerfertig" ... aber auch hier gehen die Ansichten der Anbieter häufig weit auseinander ;)

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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