Entwurfsplanung über den Architekten und dann Ausschreiben?

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Fabian3000

Hallo zusammen,
wir stehen genau vor dem gleichen Problem wie von "Bauen1899" geschildert. Kann noch jmd. einmal dazu Stellung, was sinnvoll ist für einen Angebotsvergleich, Entwurfsplanung (man spart die Kosten der Ausführungsplanung) oder Ausführungsplanung? Berücksichtigen die Bauunternehmen es im Preis, wenn man die Ausführungsplanung schon mitbringt? Fallen nicht ggf. schon einige Baufirmen raus, weil diese evtl. nicht so bauen wollen oder können, wie in der Ausführungsplanung eines Architekten vorgesehen?

Vielen Dank
 
11ant

11ant

wir stehen genau vor dem gleichen Problem wie von "Bauen1899" geschildert.
"Genau das gleiche Problem" des genannten TE war, 1. ein Holzhaus zu bauen, dies 3. mit einem Architekten nur von LP 1 bis 3, und 2. auf Rückfragen leider nicht mehr einzugehen. Treffen wirklich alle diese drei Punkte auch auf Euch zu ?
Kann noch jmd. einmal dazu Stellung, was sinnvoll ist für einen Angebotsvergleich, Entwurfsplanung (man spart die Kosten der Ausführungsplanung) oder Ausführungsplanung?
Ich versuche trotzdem mal eine Antwort, obwohl ich die Fragestellung nicht ganz verstehe - ibs. nicht, wo man bei einer Entwurfsplanung die Kosten eine Ausführungsplanung spart. D.h. ich antworte so, als ob die Frage nur gelautet hätte, was für einen Angebotsvergleich sinnvoll ist:
Man darf niemals unbestimmt "Obst" anfragen, sonst beziehen sich die Antworten immer auf "Äpfel" oder "Birnen", die miteinander zu vergleichen zu keinem glücklichen Ende führen kann.
Berücksichtigen die Bauunternehmen es im Preis, wenn man die Ausführungsplanung schon mitbringt? Fallen nicht ggf. schon einige Baufirmen raus, weil diese evtl. nicht so bauen wollen oder können, wie in der Ausführungsplanung eines Architekten vorgesehen?
Vielleicht erläuterst Du erst einmal, was Ihr vorhabt: mit einer Ausführungsplanung vom Architekten (also LP 1 bis 5) dann ohne den Architekten auch die Ausschreibung machen zu lassen selbst auf die Jagd nach einem willigen Bauunternehmen zu gehen ?
Eine Ausführungsplanung ist die honorarintensivste Leistungsphase des Architekten (die teuerste nur dann, wenn man sie dann nicht nutzt). Wenn man bereit ist, sie nur zum Nichtgebrauch zu bezahlen, kann man sie also eigentlich auch gleich weglassen und seinen Bauunternehmer mit der Bauantragsplanung oder (bei Hölzern günstiger) gar gleich nur der Entwurfsplanung aufkreuzen.

Dazu kann ich Euch aber gleich sagen, daß es bei der Ausführung viel Geld (und Qualität) kostet, bei der Planung zu "sparen".
 
F

Fabian3000

Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. "Genau vor dem gleichen Problem" war etwas pauschal gesprochen, damit meinte ich, dass wir uns derzeit ebenfalls fragen, wie wir am bestehen einen Angebotsvergleich machen lassen, um das günstigste Bauunternehmen zu finden, das unser Einfamilienhaus (kein Holzhaus) bauen kann.

Mit "Kann noch jmd. einmal dazu Stellung, was sinnvoll ist für einen Angebotsvergleich, Entwurfsplanung (man spart die Kosten der Ausführungsplanung) oder Ausführungsplanung?" meinte ich, dass man ja dann LP 5 der HOAI spart, wenn man nur eine Entwurfsplanung zum Angebotsvergleich nutzt. Dies wäre der Fall, wenn die Entwurfsplanung eine hinreichend genaue Planung ist, um den günstigsten Anbieter finden zu können. Wenn ich dich aber richtig verstanden habe, ist das nicht sinnvoll, weil man dann Äpfel mit Birnen vergleicht.

"Vielleicht erläuterst Du erst einmal, was Ihr vorhabt: mit einer Ausführungsplanung vom Architekten (also LP 1 bis 5) dann ohne den Architekten auch die Ausschreibung machen zu lassen selbst auf die Jagd nach einem willigen Bauunternehmen zu gehen ?" Welche Informationen benötigst du?

Deinen vorletzten Absatz interpretiere ich so, dass du empfiehlst, den Architekt bis LP 7 zu beauftragen, richtig?
 
11ant

11ant

Mit "Kann noch jmd. einmal dazu Stellung, was sinnvoll ist für einen Angebotsvergleich, Entwurfsplanung (man spart die Kosten der Ausführungsplanung) oder Ausführungsplanung?" meinte ich, dass man ja dann LP 5 der HOAI spart, wenn man nur eine Entwurfsplanung zum Angebotsvergleich nutzt. Dies wäre der Fall, wenn die Entwurfsplanung eine hinreichend genaue Planung ist, um den günstigsten Anbieter finden zu können.
Dieser Fall trifft aber niemals zu: bereits die Bauantragsplanung (der LP4) erfüllt die Bedingung der hinreichenden Genauigkeit nicht. Die Entwurfsplanung (LP 3) ist sogar noch um mindestens die Entwässerungsplanung (sowie die Heizlastberechnung, das Lüftungskonzept und dergleichen) von der Bauantragsplanung entfernt. Vereinfacht gesagt, hat man am Ende der LP4 nur "das Haus vom Nikola__", und am Ende der LP3 sogar nur "das Haus vom Niko____".
Wenn ich dich aber richtig verstanden habe, ist das nicht sinnvoll, weil man dann Äpfel mit Birnen vergleicht.
Jein. Zum Angebotevergleich benötigt man schon als Grundlage die Ausführungsplanung / Detailplanung (LP5). Aber auch mit dieser würde es noch ein Vergleich von Äpfeln und Birnen, wenn man (was auf Laien regelmäßigst zutrifft) den Unterschied zwischen Angebotsanfrage und Ausschreibung nicht versteht und beherrscht. Also auch mit der Ausführungsplanung (zu der auch die Bau- und Leistungsbeschreibung gehört, es geht hier bei weitem nicht nur um Zeichnungen) "allein" wäre man noch hoffnungslos unterbewaffnet, damit auf die Jagd nach günstigen geeigneten Bietern zu gehen.
Deinen vorletzten Absatz interpretiere ich so, dass du empfiehlst, den Architekt bis LP 7 zu beauftragen, richtig?
Ich empfehle den Architekten sogar bis einschließlich der LP8 zu beauftragen, siehe "Ein Hausbau-Fahrplan auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!" im Ablauf "Modul A - Teigruhe mit Weichenstellung - Modul B - Modul C". Die Leistungsphasen 5 bis 7 gehören im Idealfall zusammen, auch wenn wie im Hausbau-Fahrplan erläutert die LP5 noch zum Modul B und die LP 6 und 7 zum Modul C gehören. Wie mein Merksatz "3+5=8" schon sagt, sind der Entwerfer, der Detailplaner und der Bauleiter am besten dieselbe Person. Die LP5 sollte vom Urheber oder mindestens einem wesentlich Mitwirkenden der LP3 geleistet werden, weil hier "ein fremdes Kind aufzuziehen" eine Aufgabe von Höchststrafe-Qualität ist. Aus der LP5 dann die LP´en 6 und 7 zu entwickeln, kann jedoch auch ein freier Bauberater (oder anderer Architekt) erledigen.
"Vielleicht erläuterst Du erst einmal, was Ihr vorhabt: mit einer Ausführungsplanung vom Architekten (also LP 1 bis 5) dann ohne den Architekten auch die Ausschreibung machen zu lassen selbst auf die Jagd nach einem willigen Bauunternehmen zu gehen ?" Welche Informationen benötigst du?
Zunächst einmal, was Ihr denn nun habt: eine Entwurfsplanung (LP 1-3) oder eine Genehmigungsplanung (LP 1-4), und habt Ihr vor der LP3 die Teigruhe eingelegt und die Weichenstellung vorgenommen ?
Die Detailplanung habt Ihr ja offenbar nicht, wenn Du gerade erst erfragen willst, für wie verzichtbar wir die halten würden.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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