Ausführungsplanung, Umfang

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A

alter0029

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand eine Auskunft darüber geben, wie die Ausführungsplanung stattzufinden hat. Wir bauen mit einem GU und die Architektenleistungen sind Bestandteil des Vertrages. Nach meiner Ansicht und auch all derer, die direkt oder indirekt mit dem Bau zu tun haben (mit Ausnahme der Baufirma natürlich) ist die bisher geleistete Arbeit "unseres" Architekten eher dürftig. Der war auch nur ein einziges Mal bei uns, weil er aus 700 km Entfernung kommt. Bezüglich der Höheneinordnung des Hauses hat man unsere Wünsche nicht erfüllt (was wir erst sehr spät gemerkt haben) und wodurch sich das genehmigungsverfahren um mindestens 2 Monate verzögert. Jetzt haben wir auch noch erfahren, dass eine Bauleitungserklärung hätte abgegeben müssen und wieder müssen wir länger auf die Baugenehmigung warten. Wenn wir die dann endlich haben, muss die Ausführungsplanung (bzw. Werksplanung) erfolgen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass dann nochmals eine Beratung erfolgt und heute sagte mir der GU, der Architekt wird nicht mehr zu uns kommen, denn dies sei nicht nötig. Das Haus ist ja im Großen und Ganzen schon geplant und falls wir innen Änderungswünsche haben, sollen wir das telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Ist das gängige Praxis oder kann ich eine Beratung verlangen?
 
B

Bauexperte

Hallo,

was heißt schon "gängige" Praxis? Das händelt jeder Anbieter individuell.

"Verlangen" kannst Du nur das, was Dein Anbieter Dir via Werkvertrag nebst Anlagen schuldet. Ist keine klassische Werkplanung vorgesehen, hast Du keinerlei Handhabe diese - mit Erfolg - einzufordern.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bieber0815

Ist das gängige Praxis oder kann ich eine Beratung verlangen?
Meiner Erfahrung nach entspricht Deine Erfahrung der gängigen Praxis ;-). Verlangen kannst Du alles, was man Dir erfüllen muss ergibt sich aus dem Vertrag und vielleicht noch aus sonstigen Zusagen (so sie belegbar/wirksam sind und der GU sich jetzt nicht rausredet).
 
L

Legurit

Ich muss auch sagen, dass wir da auch etwas blauäugig waren - es gab eine sehr umfassende Statik, die Energieeinsparverordnung und eine Ausführungsplanung, die aber eher ein bemessener Grundriss gewesen ist. Detailplanungen gab es keine (zumindest habe ich nie welche gesehen).

Vielleicht zur Beruhigung: es kann trotzdem gut klappen!
Bis aus die Tatsache, dass wir damals noch das Fenster im Treppenhaus etwas größer hätten haben wollen (jetzt aber froh sind, dass es so groß ist, wie es ist) hatten wir keine Probleme. Es hängt glaub ich sehr davon ab, dass du mit deinem Bauleiter in den Dialog trittst und dem häufig abverlangst, dass er dir die nächsten Schritte erklärt und ihr da ggf. noch anpassen könnt. Wir hatten z.B. mehr oder weniger regelmäßig immer freitags ein kurzes Meeting. Auch kommt es wohl drauf an, dass sich die Handwerker deines GU gut absprechen und verstehen.

Wir ich heute in meiner Schulung gelernt habe: in unerfahrenen Teams ist es notwendiger große Arbeitspakete kleiner zu teilen und besser zu spezifizieren als in eingespielten.
 
NSK GmbH

NSK GmbH

In der vertragsgegenständlichen Baubeschreibung steht:
"Mit dem Beginn des Hausbaus werden detaillierte Pläne in den Maßstäben 1:50 und 1:20 angefertigt, die in das Eigentum des Bauherren übergehen."
Die detaillierte Pläne werden nach Maßgabe des Bauunternehmers für die Handwerker gefertigt. Sie erhalten eine Kopie. Nichts anderes ist vereinbart.
 
S

Steffen80

Unsere Ausführungsplanung hat bisher ca. 10 Termine jeweils zwischen 3 und mehr Stunden benötigt ;) Und wir sind noch nicht ganz durch..
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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