Wieviel Mehrpreis nach Statikerberechnung?

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H

hanghaus2023

Ich vermisse immer noch die genauen Texte des Vertrags. Nun ist es schon eine weisse Wanne. Der Architekt weiss nicht, das es eine Erdbebenzone gibt? Das man da keine Drainage bauen darf auch nicht? Ist das Dein Architekt oder der vom Baunternehmer?
 
kati1337

kati1337

Was ist denn nun eigentlich mit Deinem Widerrufsrecht, das kannst Du nicht ewig ziehen !
Nun aber fix ab zur Anwältin, die habe ich Dir ja in meinem Beitrag #40 genannt !
Das was der 11ant schreibt sehe ich auch als einzigen Strohhalm für euch. Raus da, falls ihr noch könnt, bevor ihr euch in die Privatinsolvenz baut.
 
11ant

11ant

Ich vermisse immer noch die genauen Texte des Vertrags. Nun ist es schon eine weisse Wanne. Der Architekt weiss nicht, das es eine Erdbebenzone gibt? Das man da keine Drainage bauen darf auch nicht? Ist das Dein Architekt oder der vom Baunternehmer?
So wie ich die TE verstanden habe, ist es ein statt Zeichenknecht vom ich sachma GU beauftragter Architekt, aber offenbar mit dem Leistungsumfang "LP 3 und 4", also der bloßen Destillation des Bauantrages aus aus welcher Quelle auch immer zugeflogenen Entwurfszeichnungen. Ich vermute, die TE hat solche selbst angeschleppt, d.h. womit sie die Angebote eingeholt hat, das wird "reingezeichnet" und durch das Antragsverfahren geprügelt. Auftraggeber des Architekten ist der GU, Auftragsvolumen LP 3 und 4 hat zur Folge daß die Berufshaftpflicht des Architekten ggü. dem GU fein raus ist. Und die TE selber hat ggü. überhaupt niemandem einen Anspruch wegen der Schlamperei, da es in Deutschland zur Vertragsfreiheit gehört, als Laie in offene Messer zu laufen. Deshalb habe ich der TE ja zur m.E. hier genau richtigen Anwältin geraten.

Das was der 11ant schreibt sehe ich auch als einzigen Strohhalm für euch. Raus da, falls ihr noch könnt, bevor ihr euch in die Privatinsolvenz baut.
Ja, dringendst. Jetzt schon prognostizierte 30k Mehrkosten bei exakt 0 Euro Mehrgegenwert der Kreditsicherheit (und wir wissen immer noch nicht, ob ein Weglassen des Kellers - was das Gründungsproblem an sich ja nicht heilt - seitens des Grundstückes überhaupt möglich ist). Da sehe ich die Bank eine evtl. Finanzierungszusage schon zurückziehen, und die TE (zumindest wenn sie mit dem Widerruf weiter trödelt) einen Bauvertrag an der Backe haben, aus dem der GU dann auch noch teuer rausgekauft werden möchte. Fazit: diverse Zehntausend Euro plus die ganzen juristischen Beerdigungskosten obendrauf für nichts als einen geplatzten Bautraum. Das kriegt ein Schuldnerberater mit warmen Worten allein nicht mehr weggeputzt. Entweder die TE kann die Notbremse noch ziehen, oder sie hat sich mit einer Unterschrift um Jahre zurückgeworfen.
 
L

Lauralila88

Ich vermisse immer noch die genauen Texte des Vertrags. Nun ist es schon eine weisse Wanne. Der Architekt weiss nicht, das es eine Erdbebenzone gibt? Das man da keine Drainage bauen darf auch nicht? Ist das Dein Architekt oder der vom Baunternehmer?
Der Architekt arbeiter nur mit H&H zusammen aber auch noch mit anderen bauunternehmen. Er hat im internet auch eine eigene adresse. h&h hat ja nur vertragspartner.
 
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Lauralila88

Gab es bei euch keine Liste mit Voraussetzungen für den Festpreis? Ich erinnere mich, dass uns die deutschlandweiten Anbieter solche Listen gegeben haben, in denen stand, welche Wind-, Schneelast und Erdbebenzone Voraussetzung sind
ich muss dazu sagen, das h&h in den unterlagen stehen hatte, dass es sein kann, das man eine wanne nraucht und dann erhebliche mehrkosten dazu kommen. aber das wir in erdbebenzone 3 sind hätten die uns vorher sagen können oder wir uns besser informieren sollen.
 
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Lauralila88

Indirekt hast Du nun zumindest bestätigt, daß Du außer diesem merkwürdigen Anbieter nur Gabrieles Lieblingsheinz und einen Ausbauhausanbieter kennst - was für jemanden, der teure Verträge unterschreibt, gefährlich wenig ist. Meine Frage, ob der Keller denn auch von der Hanglage gefordert sei, hast Du immer noch nicht beantwortet (weil ich es nicht in DaF gefragt habe ???).



Acht Mille sind sehr viel Geld nur dafür, daß ein """Architekt""" (wohlgemerkt in Dreifach-Anführungszeichen) mehr oder weniger nur einen Grundriss in den Lageplan einzeichnet, mit Ansichten und Schnitt dazu, aber eben nur Bildchen, OHNE die eigentliche Grundlage. Daß die Leistungsphase 1 ganz vorne steht, hat sich kein Witzbold ausgedacht. Bei einem richtigen Architektenvertrag wäre eine solche Schlamperei ein Fall für die Berufshaftpflicht des Architekten. Was ist denn nun eigentlich mit Deinem Widerrufsrecht, das kannst Du nicht ewig ziehen !
Nun aber fix ab zur Anwältin, die habe ich Dir ja in meinem Beitrag #40 genannt !


Im gleichen Beitrag habe ich Dir auch den Fragebogen verlinkt, ausfüllen kannst Du den auch ohne vorherige Lernerfolge.
nein, der keller wurde nicht durch eine hanglage gefordert. wir mussten tatsächlich auch unser sonderkündigungsrecht verzichten. ich vermute, wir kommen da nicht mehr raus aus dem vertrag.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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