Architekt möchte nur Leistungsphasen 1-4 Planen

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Maulwurfbau

Hallo Forum,

für unser Bauvorhaben haben wir uns auf einen regionalen Holzhausbauer eingeschossen. Das im Vergleich zu den großen bekannten Fertighausfirmen eher kleine Unternehmen, das nun vom Sohn übernommen wurde, baut Häuser in Holzständerbauweise seit einigen Jahrzehnten.

Ich plane nun einen Architekten zu beauftragen, weil mir das Planen mit einem Vertriebler der Baufirma nicht ganz Koscher ist.

Der Architekt möchte nur 1-4 Planen, also nur bis Genehmigung.

Kann man das so machen? Ich hatte jetzt pauschal gedacht, ja, da die Baufirma in der Ausführung ja eigene "Systeme" hat und besser ihre/die Ausführungsplanung dann selbst übernimmt?

Danke schon mal im Voraus.
 
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Maulwurfbau

Ja ok. Danke für das Feedback.

Die komplette Bauleitung wird vom Hausbauer gemacht. Wie ich von vielen Bauherren gehört habe, machen die das wohl sehr gut. Jeder mit dem ich gesprochen habe, würde wieder mit denen bauen.

Externe Baubegleitung? Kannst Du das etwas genauer beschreiben?
 
WilderSueden

WilderSueden

Externe Baubegleitung ist ein Sachverständiger, der deine Interessen vertritt und regelmäßig zum Kontrolltermin kommt. Der Bauleiter vertritt nämlich die Interessen seines Arbeitgebers (=ein abnahmefähiges Haus zum günstigen Preis).
 
11ant

11ant

Der Architekt möchte nur 1-4 Planen, also nur bis Genehmigung.
Kann man das so machen? Ich hatte jetzt pauschal gedacht, ja, da die Baufirma in der Ausführung ja eigene "Systeme" hat und besser ihre/die Ausführungsplanung dann selbst übernimmt?
Ja das kann man so machen, ja jedes System hat seine Eigenheiten, und nein Eins bis Vier ist ganz falsch.

Die Ausführungsplanung ist erst LP Fünf, und die macht am besten der, der auch schon der "Vater" der LP Drei war.

Architekten, die LP Eins bis Vier anbieten, sind häufig in zwei für die Kostenpräzision entscheidenden Punkten schwach, nämlich in Detailplanung und Ausschreibungsvorbereitung. Im Holzbau hast Du zudem das Problem, daß das für viele Architekten nett gesagt nicht gerade eine ihrer Kompetenzdomänen ist. Insofern kommt es hier sehr auf die Auswahl des Architekten an, damit Du Dir hier keinen Bärendienst erweist und der Schuß nach hinten losgeht, d.h. Du Dir einen lediglich von GU unabhängigen Stempelaugust an Bord holst.

Auch ist beim Bau mit einem GU der Leistungsumfang des Architektenauftrages von LP Eins bis Vier damit verbunden, die LP Vier doppelt zu erledigen und zu bezahlen.

Mein Rat in Deinem Fall ist: 1. beauftrage beim Architekten die LP Eins bis Drei, in der LP Vier übernimmt dann der Holzbauunternehmer. 2. wähle eine(n) holzbauerfahrenen Architekten/in. 3. Nimm´ auch einen holzbauerfahrenen begleitenden Sachverständigen. Beide findest Du m.E. empfehlenswertsterweise, wenn Du nach dem "Fertighausexperten" und "A better Place" suchst. Die könnten Dir auch schon in den Videos vom "Flo" begegnet sein.

Für Mitleser, die ebenfalls auf einen GU - jedoch in Stein - fixiert sind: dann variiert mein Tipp sowohl in Bezug auf die Architekt(innen)wahl als auch den begleitenden Sachverständigen. Noch besser ist allerdings, den Architektenauftrag zunächst nur für die LP Eins und Zwei zu erteilen, in der Teigruhephase mit dem Ergebnis der Vorentwurfsplanung bauweisenneutral Orientierungsangebote einzuholen, und erst dann die Weichenstellung "Holz oder Stein" vorzunehmen. Entsprechend lautet der Umfang des nächsten Architektenauftrages dann entweder "LP Drei bis Fünf" oder "nur LP Drei".
 
M

Maulwurfbau

Ja ok, verstehe. Danke für die ausführliche Antwort. Werde auf jeden Fall dann 1-3 anfragen. Macht für mich auch Sinn irgendwie.

Die Genehmigung (4) und Ausführung (5) sollte dann der Holzbauer machen, richtig? Weil der auch baut und sein System auf den mm genau kennt?

Mein eigenes konstruiertes Beispiel: Der Architekt plant bis Genehmigung. Das Bauamt genehmigt und der Holzbauer sagt dann aber, ok ich muss aber anders ausführen, das hätten wir anders genehmigen müssen. Oder, wenn ich das so mache wie genehmigt, wird es deutlich teurer, hätten wir es gleich anders Geplant für die Genehmigung, wären die Kosten nicht entstanden etc.

Geht es in etwas darum? Nur damit ich das korrekt verstehe alles.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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