Einschätzung & Hilfe Doppelhaushälfte, ca 180 qm im DIY-Grundriss

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kbt09

kbt09

Wenn ihr das Haus 12 m lang machen wollt, die Baugrenze aber auch nur ein 12m-Fenster vorsieht, habt ihr das schon positive Hinweise, dass Terrasse genehmigt wird? Denn, soweit ich weiß, muss die Terrasse außerhalb der Baugrenze per Freistellung genehmigt werden.
 
M

Mar_Mar

Gelernt… Wo? Natürlich kann man, wenn man wollte, grundsätzlich verschiedene Treppen einbauen. Warum tun es so wenig Bauherren? Weil es eine Abhängigkeit zwischen Treppenloch, Statik und Decke gibt. Eine Treppe muss von irgendwas getragen werden, das funktioniert bei einem Standard Hausbau durch tragende Wände. Quer oder anders herum, das hängt nicht nur von den tragenden Wänden ab, sondern auf von der Treppe. Oder man nimmt die Treppe in den Fokus und passt dann die tragenden Wände an.
Treppen mit mittiger Wendelung haben entweder zusätzlich eine tragende Wand im Treppenloch, eine Statische Säule oder ein großes offenes Treppenloch. Aber irgendwo muss dann das OG gehalten und deshalb die Decke gestützt werden, und das eben nicht nur an den Aussenkanten…. Mit viel Geld und Zaster kann man sehr aufwändig freier planen, aber das ist in 550000€ nicht drin. Das würde man auch eher in einem offenen Haus ü 280qm wie bei @rick2018 machen.
Dann geht es natürlich nicht, dass man Treppenlöcher überbaut. Ein-zwei Stufen ist ok. Man stielt sich dadurch die Kopffreiheit. Das Begehen einer Treppe mit zu kleinem Treppenloch funktioniert nicht und würde kein Fachmann planen oder bauen.

Nebenbei bemerkt ist es optisch auch kein Burner, wenn man vom EG ins OG geht und dann an einem verwinkelten Treppenloch vorbeischauen muss.

Wie dem auch sei: ich bin ja eher auch unvernünftig, wenn es um tolle Optik geht. Raumwirkung kann mehr Größe und Luftigkeit erzeugen als 1-2qm mehr. Allerdings muss man sich wohl seiner eigenen Familienplanung etwas bzw. völlig beugen und von einem oder mehreren Wünschen Abstand nehmen, will man den Tagesablauf einigermassen komfortabel mit 4 Personen unter einem DH-Dach über die Jahre leben.
Dazu gehört die Raumnutzung Und nötige Stell- und Lagerfläche.
Eure Treppe klaut Euch mehrere qm vom Allraum ohne Nutzen. Ihr erweitert die Diele durch die Treppenlage in den Allraum, der quasi zu gar nicht mehr nutze ist, außer zum Stellen einer kleinen Kommode im höheren Teil der Treppe. Die Küche hat Treppenhausflair, Spielen will dort auch keiner, und Tageslicht ist in diesem Bereich auch nicht gerade vorhanden.
Während sich eine platzsparende Treppe in einem RH/DH recht gut integriert, hat diese Treppenlage eher Nachteile.
Wie oben schon gesagt, ist die Durchführung eher zweifelhaft.
hm, Danke für die ausführliche Antwort! Genau deswegen bin ich hier... für solche hilfreiche Antworten :)

EG
Türen an eine Raumecke zu quetschen, ist optisch für einen Raum eher unschön. Weiterhin fehlt aber planlinks grundsätzlich über die Breite Stellfläche für Möbel. Jegliches Möbel dort wird zur Barriere. Und ja, Eure Schränke werden wohl _nicht_ für Euch 4 reichen. Eine Kommode oder ein zusätzlicher Kleiderhaken ist dort kaum machbar.
Reicht die Küche?
Die versteckte Tür zum TK-Raum klaut auch 2 Hochschränke… schlanker Kühlschrank und Ofen verbleiben dann 2,40 Arbeitsfläche. Insel könnte aber auch so lang sein.
Esstisch ist recht weit weg vom Küchengeschehen. Auch dort ist eine Freifläche, die jetzt nicht unbedingt zur Raumgestaltung beiträgt.
WZ ist nur für schmalen TV-Schrank geeignet.
OG
Kinderzimmer sollten in das Licht und hier nach Süden ausgerichtet sein. Schlafzimmer kann sich die Seite mit dem Bad teilen. Auch hier rächt sich die Überlänge der Treppe, sodass man keine Tür dort setzen kann, wo sie gebraucht wird.
Bad hat im Eingangsbereich unnötige Lauffläche und somit das Bad um die 3 Qm weniger Nutzfläche.
Treppenloch ist überbaut.
DG
Ihr habt ohne KS viel Fläche, wo man nicht stehen kann. Das Bett wird wohl so schlecht nutzbar sein. Am besten, man plant die Dachschräge und Stehfläche in die Möblierung ein. Euch bleibt im DG ein übersichtlicher Raum, vielleicht 4 x 4 und ein schmaler Raum als TK/Hauswirtschaftsraum plus Abseite/AB. Einen Flur sehe ich aus platztechnischen Gründen nicht. Wenn man dort oben noch mit viel Fensterflächen plant, kann dort aber ein freundlicher Raum entstehen.
EG: Es mag Gesvchmackssache sein, aber ich persönlich finde es besser, wenn bei geöffneter Tür einfach nur eine Wand ist und nicht noch ein schrank, den man nur benutzen kann wenn man die Tür wieder schließt. Daher habe ich bewusst versucht Türe zur Wand zu öffnen und nicht mitten in den Raum rein.
Küche ist in dem Grundriss mit 5m länge geplant (abzüglich Tür zur Speisekammer), Insel mit 2,2,x1,1m. Sollte das nicht reichen?
OG: Bad gefällt mir auch nicht, muss definitiv besser werden. Kids gehen beide in den Süden.
DG: Lt Bebauungsplan dürden wir gar kein Kniestock haben, ggf werden wir auf der Südseite eine Gaube bauen um mehr Platz zu schaffen. Generell wird dort oben aber die nächsten Jahre nicht viel los sein, da es eher für Gäste sein wird bzw wenn eines der Kinder irgendwann sich mal ausbreiten muss.

Man ist durch eine Doppelhaushälfte eingeschränkt: hier kleines Grundstück und Baufenster, keine Westseite, Eingang und Treppenlage ist schon fast vorgegeben, will man das Optimum herausholen. Ich denke, es ist falsch, sich eine Galerietreppe einbauen lassen zu wollen und dafür wertvollen Raum zu verschenken. Zumindest für eine Treppe, die zwar mitten drin, aber vom Geschehen trotz Küchennähe ausgeschlossen ist. Sie wäre hier im Haus ein Fremdkörper.
Ich bin zwar der Meinung, und habe auch schon einige Projekte gesehen, wo man aus einem MRH sehr viel mehr gemacht als der Standard vorgibt. Aber man muss jetzt auch nicht das RH/DH neu erfinden, um Luftigkeit oder/und Großzügigkeit zu schaffen.
Eine schöne klassisch, aber zeitgemäß ausgeführte Treppe, im OG Tageslicht und keine Wände, gegen die man rennt, das ist schon die halbe Miete. HO kann ganz nach oben, dann kann man sich in den Pausen auch gleich um die Wäsche kümmern. Grosse Giebelfenster da oben würden es dem Bewohner schwer machen, wo der Lieblingsleseplatz ist.
Wenn Du Dich mit einem DH bzw den Einschränkungen schlecht arrangieren kannst, dann würde ich den Tipp geben, weiterzusuchen und das Grundstück wieder zu verkaufen.
Wenn doch, nimm Dir einige der Vorschläge in die Hand und versuche, mit einfachen Möglichkeiten den Entwurf interessant zu gestalten, der dann aber auch funktioniert.
Hast du zufällig ein Grundriss ohne das Rad neu zu erfinden der Luftigkeit/Großzügigkeit schafft? Mir fehlen da einfach die Ideen....
Verkaufen und weitersuchen ist keine Option. Entweder gewinnen wir nochmal im Lotto, eine unbekannte Erbtante verstirbt oder unsere Lebenserwartung steigt auf 120 Jahre, ansonsten ist es hier zumindest unmöglich etwas zu finden
 
M

Mar_Mar

Wenn ihr das Haus 12 m lang machen wollt, die Baugrenze aber auch nur ein 12m-Fenster vorsieht, habt ihr das schon positive Hinweise, dass Terrasse genehmigt wird? Denn, soweit ich weiß, muss die Terrasse außerhalb der Baugrenze per Freistellung genehmigt werden.
Ich orientiere mich da immer an der Nachbarbebauung. Wenn das Haus gegenüber genauso alles ausgenutz hat und noch eine Terrasse hat, sollte das doch wohl bei uns auch gehen?
 
Y

ypg

Daher schlussfolger ich einfach mal, dass gewisse Firmen die das ausschließen auf solche Kundenwünscha ausserhalb des Standards nicht eingehen wollen/können.
Sie könnten. Aber natürlich mit Aufpreis. Denn im Standard ist das DG oft nur ein Kaltdach.., da geht dann natürlich keine Leitung oder Heizung. Der Dachausbau ist eine Sonderausstattung!
gewöhnungsbedürftig.
Und das ist nett gesagt. Mir fallen da andere Worte ein.
EG: Es mag Gesvchmackssache sein, aber ich persönlich finde es besser, wenn bei geöffneter Tür einfach nur eine Wand ist und nicht noch ein Schrank, den man nur benutzen kann wenn man die Tür wieder schließt.
Ich glaube nicht, dass Du auf Dauer auf die nötige Stellfläche verzichten kannst oder magst. Man plant bei einem Hausbau auch ein, dass man sich mal anders einrichtet, durch längeres Wohnen mehr lagern oder unterbringen muss. Da sorgt man bei der Planung für sinnvolle Stellfläche.
Hast du zufällig ein Grundriss ohne das Rad neu zu erfinden der Luftigkeit/Großzügigkeit schafft? Mir fehlen da einfach die Ideen....
Ich habe viele, und wenn nicht, dann plane ich sie ;)
Aber nicht mit verschiedenen Treppen. Das für mich stümperhafte Kuddelmuddel wäre ein Fauxpas, der negative Eyecatcher, der das Gegenteil bringt. Bei der Hausbreite könnte ich mir eine gerade Treppe vorstellen, die quer verläuft. Wäre aber derzeit ein gedachtes Experiment ;)
 
11ant

11ant

Der oberste Post gehört nicht zu mir
Huch, richtig, es war der da: https://www.hausbau-forum.de/threads/blaehton-vor-und-nachteil-dicke-anbieter.44819/

Was statisch geht, hat nicht mit dem Unternehmen, sondern mit der Bauweise zu tun. Im "Massivbau" geht mit Personalrabatt bei ThyssenKrupp so ziemlich alles, ebenso mit einer Platincard von der Sultanbank - aber das sollte man nicht zu träumerischen Laienplanungen mißbrauchen. Es ist ja nicht so, daß man gleich sein Traumhaus begraben müßte, nur weil man den Rahmen einer halbwegs ökonomischen Statik akzeptiert. "Integrierte Unterzüge" sind eigentlich keine solchen mehr, und werden durch die Tricksereien auch gerne gut doppelt so teuer.

Bauf*rma zu sein, ist keine Sch*nde, da brauchst Du die Namen nicht zu versternen. Die Dame zum Abgewöhnen ist mir auch schon begegnet, gottseidank sind auch die bekannten GU nicht so schlecht wie ihre Handelsvetreter. Ich hatte Dir aber aus gutem Grund die einschlägigen Doppel- und Reihenhaus-Bauträger ans Herz gelegt, weil die da für brauchbare Bauvorschläge zu Deiner Inspiration erheblich brauchbarer sind: die bauen en Suite ganze Backbleche voller Doppel- und Reihenhäuser mit ausgetüfteltsten Varianten. Du willst in entspannterer Breite bauen als deren Modelle, also kannst Du diese mit weiter geschnalltem Gürtel kopieren und erhältst funktionale Grundrisse mit "Business" statt "Economy" Ellenbogenfreiheit. Wenn Du mit einem acht oder achteinhalb Meter breiten Doppelhaushälfte-Wunsch zu einem GU kommst, dann nimmt der aus seiner Schublade ein freistehendes Einfamilienhaus mit einer zugemauerten Fensterseite - das enttäuschende Ergebnis ist unausweichlich.

Auf Treppen benötigt man eine Kopfhöhe, die die sonstige lichte Raumhöhe um etwa einen halben Meter unterschreitet. Daraus ergibt sich ein Potential von bis zu drei Steigungen hinnehmbarer Überbauung. Und tatsächlich kann man Treppenformen zwischen den Stockwerken wechseln - allerdings von X auf Y und von Y auf X nicht gleich gut. Und in den meisten Fällen erzeugt es auch, in beiden betroffenen Stockwerken jeweils beide Treppengrundflächen zu "verlieren". Selbst erfahrenste Planer tun dies daher nur in Ausnahmefällen, und als Anfängerin läßt Du das besser bleiben. Du siehst auf Deinem Roomsketcherbild geradezu mustergültig illustriert, daß Du sogar die Vorstellungskraft der Software überforderst. Deine Bitte um Hinweise auf andere Software ist putzig, aber hierin liegt das Problem nicht.

Bleistift, Lineal und kariertes Papier
Dank der Karolinien kann man das Lineal auch weglassen. So ist das übrigens mein liebstes Profiwerkzeug. Für Details wie Treppen kann man in den M 1:50 wechseln, also vier Kästchen für einen Meter.

Wie komme ich den an die konkrete Zahl? Wenn wir einen max. Traufhöhe von 6,5m und Satteldach 30 Grad, wieviel Abstand müssen wir einhalten bzw. maximal bauen bei 11,5m Grundstücksbreite?
Die konkrete Zahl als solche mußt Du selbst ausrechnen, was nicht ganz trivial ist. Aber ich rate ja auch grundsätzlich, Baufenster nie zentimetergenau auskitzeln zu wollen. Die konkrete Formel bekommst Du aus der Zusammenführung zweier Quellen: die jeweilige Landesbauordnung sagt Dir Dein Minimum von 2,5 oder 3,0 Metern und die Haushöhe h in der Gewichtung 0,4 oder 0,5. Aus Deinem konkreten Bebauungsplan mußt Du dann entnehmen, auf welche Bezugshöhe die Haushöhe "anzuwenden" ist.

Wenn ihr das Haus 12 m lang machen wollt, die Baugrenze aber auch nur ein 12m-Fenster vorsieht, habt ihr das schon positive Hinweise, dass Terrasse genehmigt wird? Denn, soweit ich weiß, muss die Terrasse außerhalb der Baugrenze per Freistellung genehmigt werden.
Ich orientiere mich da immer an der Nachbarbebauung. Wenn das Haus gegenüber genauso alles ausgenutz hat und noch eine Terrasse hat, sollte das doch wohl bei uns auch gehen?
Benötigt würde eine Befreiung, und ein Freisteller wäre genau damit futsch. Ob die Nachbarn eine Befreiung beantragt hatten, ist dem Ergebnis ebensowenig anzusehen, wie ob ihre Terrasse ein Schwarzbau ist. Nicht selten lassen die Bauämter die reine Pflasterung sogar gewähren und schlafen bis man eine Überdachung daraufstellen will.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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