Gartenzaunhöhe in NRW, und Möglichkeiten eines höheren Sichtschutz?

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T

Tobias Claren

Hallo.

Vom Gehweg hinter dem Zaun hinter einem Grünstreifen aus kann man bei ~170cm Augenhöhe den Terrassenboden und somit auch das komplette Terrassenfenster des Wohnzimmer sehen.

Ziemlich genau bis zum Boden an der Hauswand. Personen, Tisch etc. auf der Terrasse natürlich ganz. Und Personen im Garten.
Der Abstand vom Gehweg zum Zaun sind 9,8m. Steht man 2m davor sieht man nur knapp bis unter die Dachumrandung des Bungalow.
Wen es nicht möglich ist in dieser Situation auf z.B. 235cm Höhe zu gehen (dann wäre vom Gehweg aus die Sichthöhe auf der Hauswand ab 2m), was für Möglichkeiten gäbe es einen höheren Sichtschutz zu machen?

Abgesehen von Gründen für eine Ausnahme (obwohl die ganze Nachbarschaft es seit den 70ern nicht hätte), was kann man theoretisch machen?
Im laufen der letzten Jahre wurden es immer weniger Bäume. Der letzte große fiel in das Dach der Nachbarin...
Für Pflanzen gibt es keine gesetzlichen Regeln?
Also könnte man alles was schnell wächst hinter einen normalen Zaun pflanzen?
Was für Pflanzen kämen da in Frage? Besonders schnell wachsen angeblich Leyland Zypresse, Riesenbambus, Liguster...
Wichtiger als die maximale Höhe wäre die Geschwindigkeit bis rund 2,5m.
Wie wäre es wohl, wenn man oben hinter dem Zaun am Zaun durchgehend Blumenkübel anbringt, und die bepflanzt?
Sind ja Pflanzen, aber eben nicht im Boden. Theoretisch muss man das von außen nicht mal als hängend (vgl. "Hängende Gärten") erkennen können.
Dann wären es rund 50cm nötige dichte Pflanzenhöhe.

Wie ist das eigentlich praktisch mit der Dicke von Zaunpfählen?
Sind 9cm alle 1,8m mit ~6mm dicken senkrechten Latten eine "Norm"?
Ich habe noch Balken mit 6cm (~5,6cm) Dicke und Deckenpaneele mit Nut und Feder die ca. 12mm dick (außer das Stück sichtbare Feder) sind.
Und evtl. auch ausreichend Latten (notfalls muss man da was zukaufen) als Basis zwischen den Pfählen, wenn man diese Paneele senkrecht montiert.
Ich könnte die Balken auch weniger weit voneinander entfernt setzen als die ~1,8m die sich aktuell aus den Zaunelementen ergeben.
Muss ich mal zählen und schauen welche Balken wegen der Länge in Frage kämen. Die dicken Balken sind bei 14m aktuell 8-9 Stück.
Der 9. ist genau auf der Grenze zur Nachbarin. Da die den gleichen alten Zaun hat, schwer zu erkennen zu wem der Balken gehört.
Ich glaube der wackelte auch...
Das Holz der Innen-Deckenpaneele wirkt auf jeden Fall nicht schlechter als das nur halb so dicke Zaunholz.
Es ist natürlich Vollholz, kein MDF etc.. Diese langen schmalen Paneel-Latten.
Und wenn man es danach noch schützt, hält es wohl auch länger als das Zaunholz.
 
Y

Ysop***

Hallo :)

ich finde leider deinen Text schwer zu lesen und zu verstehen. Was sagt denn der Bebauungsplan bzw. die Gemeinde. Wie hoch darf ein Zaun oder eine Bepflanzung sein? Ist die Pflanzen etwas anderes vorgegeben, als für einen Zaun?
 
T

Tobias Claren

Im Bebauungsplan steht nichts.
Das ist ein gelbliches knittriges Dokument vom 23.06.1969.
Links die Karte und rechts die Legende.
Dann gibt es noch "Textliche Festsetzungen" als Dokument.
Darin:
Hausgarten: Zulässig ist entlang von Verkehrsflächen eine Einfriedung durch Zäune oder Hecken von max. 0,80'm Höhe (davon max. 0,20 m Sockelhöhe über Gelände). Zulässig ist entlang von benachbarten Privatflächen eine Ein- £friedigung durch Zäune oder Hecken von max. 1,30 m Höhe (davon max. 0,20 m Sockelhöhe über Gelände). Die Verkehrsübersicht darf durch Einfriedung oder Aufwuchs nicht behindert werden. Zur Abschirmung der Gartenhöfe sind bei Gartenhafhäusern Mauern von max. 2,0oo m Höhe zulässig, desgleichen Mauerabschnitte gleicher Höhe zwischen Gruppenhäusern zur Abschirmung von Terrassen. Eine Abstimmung in der Materialgebung ist Bedingung.

Damals gab es aber dahinter noch das freie Feld von evtl. 2km bis zum nächsten Ort.
Als dann dort gebaut wurde, haben alle ~2m hohe Standard-Zäune mit diesen 1,8m x 1,8m Platten aus zweifach "geflochtenen breiten 6mm dicken Holzlatten dahin gesetzt.
Ist ein Split-Fußweg der mit Poller gesperrt ist eine eine "öffentliche Verkehrsfläche"?
In "Gestaltungssatzungen" steht:

2: Einfriedungen entlang Öffentlicher Verkehrsflächen: Allgemein zulässig sind Einfriedungen bis max. 1,00 m über Geländeoberfläche sowie Hecken, soweit sie die Verkehrsübersicht nicht behindern (Verkehrssichtdreieck). In Verbindung mit o. a. Hecken sind in gleicher Höhe auch Maschendrahtzäune zulässig.
Geschlossene Einfriedungen wie z. B. Mauern sind unzulässig. Geländeoberfläche ist die an das Grundstück grenzende Bürgersteigoberkante, bzw. bei angrenzender Verkehrsfläche ohne Bürgersteig die Oberkante der Straße.

3:
Einfriedungen entlang privater Grundstücksflächen: Außer den in Punkt 2, Satz 1 zulässigen Einfriedungen sind Maschendrahtzäune bis max. 2,00 m über natürlicher Geländeoberfläche zulässig.

Ausnahmen: Ausnahmen von dieser Festsetzung in Art und Gestaltung sind nur mit Zustimmung des Eigentümers des unmittelbar angrenzenden Grundstückes (Angrenzer) zulässig; die Einfriedungshöhe von max. 2,00 m (Satz 1) ist dabei einzuhalten.


Da gibt es die 2,00, Höhe. Gilt die in dem Fall für die hintere Garten-Grenze?
Evtl. galten die 2m schon damals, aber es wurde trotzdem nur Jägerzaun gebaut.
Wegen der freien Sicht, da war ja nur Feld.
Der Teil ist vom 19.02.1987.
Vor dem Fenster des seitlich zu dem Grundstück stehenden Haus dahinter, hat es dort nun aber immer ein "Spionagefenster" von dem aus man auch bei 3m Höhe wohl den ganzen Garten inkl. Terrasse sehen könnte...

Über die Art oder Höhe von Pflanzen steht aber nichts.
In einem Plan für das neue Gebiet dahinter sind sogar Baumarten, Heckenarten etc. aufgeführt.

Und wie es mit Pflanzen in Kübeln am Zaun aussieht, die über die 2m Höhe wachsen steht da natürlich auch nichts.
Evtl. wäre das ja neben einer echten Hecke vom Boden an, eine zulässige Möglichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
11ant

11ant

In einem Plan für das neue Gebiet dahinter sind sogar Baumarten, Heckenarten etc. aufgeführt.
Daraus kannst Du auf den "planerischen Willen" Deines Bebauungsplanes rückschließen, den er bei einer Änderung zur gleichen Zeit gehabt haben würde.
Vor dem Fenster des seitlich zu dem Grundstück stehenden Haus dahinter, hat es dort nun aber immer ein "Spionagefenster" von dem aus man auch bei 3m Höhe wohl den ganzen Garten inkl. Terrasse sehen könnte...
Gegen Paranoia gibt es Ärzte, keine Zäune.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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