Befreiung von Gebäudeenergiegesetz

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B

basti009

Guten Morgen,
wir haben ein Haus von 1971 mit einem WDVS - 5 cm Dämmung.
Unser Dach ist ein Flachdach, welches dieses Jahr saniert wurde.
Unsere Fassade würden wir auch gerne irgendwann neu machen. Jetzt habe ich gelesen, dass dies dazu führen würde, dass wir die Dämmung nach Gebäudeenergiegesetz machen müssten.
Das würde natürlich bedeuten, dass ein erheblicher Mehraufwand zb. Dadurch entstehen würde, dass die Attika etc. erneuert werden müsste - diese ist ja auf die 5 cm Dämmung aufgesetzt worden.

Jetzt gibt es ja die Möglichkeit sich wegen Unwirtschaftlichkeit? befreien zu lassen um zb. nur den Putz erneuern zu müssen.
Wie stehen die Chancen? Wie geht man sowas am besten an?

Es kann doch nicht sein das man den Putz für vielleicht 10T Euro erneuern kann aber verpflichtet ist nach Gebäudeenergiegesetz zu Dämmen und dann das 3-fache mit allem drum und dran zu bezahlen - das wird sich doch normal lohnen! Werden kosten zb. durch den Mehraufwand Attika mit in die Wirtschaftlichkeit einbezogen?

Beste Grüße!
 
H

hampshire

Für Härtefälle gibt es bei den Bundesländern ein Antragsverfahren nach §25 Abs 1 Energieeinsparverordnung. Dann kommt es auf die Stimmung der Genehmiger an.
 
S

Strahleman

War das Flachdach die oberste Geschossdecke oder habt ihr noch eine gedämmte Innendecke? Bei ersteren Fall hättet ihr euch im letzten Jahr ja auch an die Energieeinsparverordnung halten müssen. Und da hätte doch auch auffallen können, dass ihr bei der Fassade ein ähnliches Problem bekommt.

Wie groß stehen in meinem Fall die Chancen? Und wie geht man sowas an?
Aus meiner Sicht nicht sehr hoch, wenn du das oben genannte Beispiel als Unwirtschaftlichkeit anführst und auch wegen o.g. Punkt der Dachsanierung. Den Verfassern des Gebäudeenergiegesetz wird klar sein, dass bei solchen zusätzlichen Maßnahmen, die im Gebäudeenergiegesetz definiert sind, Mehrkosten auf die Hauseigentümer für die zu erneuernde Dämmung zukommt. Ich würde in einem ersten Schritt prüfen, wie der U-Wert der Außenfassade ist und ob diese dann überhaupt neu gedämmt werden müsste. Der Maximalwert liegt bei 0,24 W/(m²k).
 
G

guckuck2

Angebote einholen, Fall beschreiben, Antrag stellen.

Ob man als Härtefall gilt, weil man ein neues Attikablech besorgt hat ohne an die anstehende Fassade zu denken ... nunja. Viel Glück.

Denk an die Fördermittel. Ggf. macht es Sinn bis nach der nächsten Bundestagswahl zu warten. Auch dieses hastig verabschiedete Klimagesetz wird Geldregen auslösen.
 
B

basti009

Also das Dach ist mit einem U-Wert von unter 0,14 saniert worden - also mit Förderung.

Die attika selber ist nicht ganz an der Fassade dran, da ist noch ein unterschichtbrett drunter. Eventuell wäre dann da genug Platz für eine erforderliche Dämmung?

Auf dem Bild sieht man das so ein bisschen.

Muss so eine Fassade überhaupt irgendwann neu gemacht werden? Oder reicht einfach alle paar Jahre ein neuer Anstrich?

Wir haben zwar einige kleine Risse aber diese sind von einem Abstand größer 2 Meter nicht sichtbar und beschränken sich hauptsächlich auf die Bereiche der Fenster.
befreiung-von-gebaeudeenergiegesetz-497540-1.jpeg
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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