Bebauung Bestandsgrundstück in BW - primäres Thema Abstände, Zufahrt

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ruediger42

ruediger42

Hallo liebe Hausbau-Experten,

ich brauche eure Hilfe, bzw. Rat / Meinung.

Folgender Sachstand:
- u. g. Grundstück ist vorhanden
- "Altbau" steht so wie gezeichnet
- "Anbau" und "Neubau" stelle ich mir vor
- Blau gepunktete Linie ist Grenzabstand von 2,50m
- Blau gestrichelte Linie sind 3m als Durchfahrt zum Neubau
- Neubau und Anbau sind je nur Einstöckig (wobei ich hier evtl. auf 2SW gehen müsste)
- Altbau ist 2,5 Stockwerke
- Ortskern in 4000-Einwohner Dorf
- Kein Bebauungsplan für dieses Grundstück
- Stellplätze sind 5x2,30m

Bildschirmfoto 2020-11-15 um 16.04.13.png


Meine Bedenken sind (trotz quasi Studium der Landesbauordnung):
- Komme ich mit diesen Grenzabständen hin?
- Ist die Zufahrt für den Neubau so io?
- Ist der Anbau so denkbar oder gibt es noch irgendwo Vorschriften, die da zuschlagen können?

Ich würde mich über Feedback sehr freuen.

Beste Grüße
Rüdiger
 
11ant

11ant

§34 bedeutet praktisch ggf. "faktische Baufenster" durch die Straßenabstände der Bestands-Umgebungsgebäude. Grenzabstand sind typisch nur dann die nominalen "Volksglaubens" 3,0 (bzw. in BaWü 2,5) Meter, wenn 1/2 h nicht darüberliegt. Zur Durchfahrtsbreite zum Hinterliegergebäude kann es in Landesbauordnung oder Ortsrecht Bestimmungen geben, die wesentlich mit der Anfahrbarkeit für Feuerwehrfahrzeuge zu tun haben. Der Frageteil "faktische Baufenster" ist ohne die Betrachtung der Umgebungsgrundstücke nicht beantwortbar.
 
Nida35a

Nida35a

hat denn des vordere Haus keinen Dachüberstand und Regenrinne/Fallrohr, dann ist die nutzbare Durchfahrt geringer
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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