Wohn- und Nutzfläche zum Vergleich auf einen Nenner bringen

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Joachim_84

Hallo und guten Morgen,

ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig.
Es geht um eine Doppelhaus auf einem Flurstück, dass unterschiedlich große Wohn- und Nutzflächen je Wohneinheit hat.
Beide Größen der entsprechenden Hälften sollen miteinander vergleichbar gemacht werden.

Wir haben die Größen

Hälfte 1:
Wohnfläche: 100 m²
Nutzfläche: 30 m²

Hälfte 2:
Wohnfläche 80m²
Nutzfläche: 80 m²

Nun versuche ich die Werte "auf einen Nenner" zu bekommen, damit man sie vergleichen kann. Was ich suche ist ein "offizieller" Umrechnungsfaktor um Nutzfläche mit Wohnfläche vergleichbar zu machen.
Falls es das denn so gibt. Wenn nicht, wäre die frage wie diese Flächen in der Praxis miteinander verglichen werden können.
Nutzfläche zählt meiner Logik nach weniger, da nicht beheizt und bewohnbar.
Ich habe bereits den NFF (Nutzflächenfaktor) gefunden. Dieser beschreibt allerdings nur das Verhältnis zwischen Nutz- und Geschossfläche.

Nur beide Werte zu addieren, macht m.E. ebenfalls keinen Sinn, aufgrund der unterschiedlichen Gewichtung.

Angenommen der Faktor würde bei 0,7 liegen. (Ich suche eben etwas handfestes und offizielles, nichts ausgedachtes)

So könnte ich Hälfte 1 z.B. so berechnen:
30 m² Nutzfläche * 0,7 = 21 m² (fiktive Wohnfläche)
100 m² (Wohnfläche) + 21 m² (fiktive Wohnfläche) = 121 Vergleichswert

und Hälfte 2 so berechnen:
80 m² Nutzfläche * 0,7 = 56m² (fiktive Wohnfläche)
80 m² (Wohnfläche) + 56 m² (fiktive Wohnfläche) = 136 Vergleichswert

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen und mir mitteilen, ob oder wie solche Größenangaben mit unterschiedlichen Gewichtungen auf einen Nenner gebracht werden können?
 
N

nordanney

Falls es das denn so gibt. Wenn nicht, wäre die frage wie diese Flächen in der Praxis miteinander verglichen werden können.
Gar nicht.
Du musst für Dich für jedes einzelne Objekt individuell entscheiden, was DIR die Nutzfläche wert ist. Ist es ein dunkles Kellerloch ohne Fenster oder vielleicht der ausgebaute, aber nicht wohnwirtschaftlich ausgewiesene Dachboden mir ordentlicher Belichtung?
 
11ant

11ant

Du musst für Dich für jedes einzelne Objekt individuell entscheiden,
Der TE sucht aber wohl nicht zwei ihm angebotene Doppelhaushälfte zu vergleichen, sondern einen fairen Maßstab, Anlieger-, Straßenkehr- oder sonstige Gebühren mit seinem Nachbarn zu teilen. Dabei ist sein Problem wohl, daß beim Vergleich der Gesamtflächen sein Anteil 13:16 betrüge, beim Vergleich der Wohnflächen aber 10:8 - beides weicht von halbe-halbe ab, nur daß mal seine und mal die Seite des Anderen schwerer wiegt. Selbst wenn man Wohnfläche doppelt gegenüber Nutzfläche gewichtete, läge das Verhältnis bei 23:24 und sein Nachbar wäre bei kleinerer Wohnfläche der größere Zahler - was verständlicherweise Potential birgt, daß dieser sich übervorteilt fühlte.

Von welchen Flächen ist denn überhaupt die Rede ? - bei 30 qm kann wohl kaum ein Gartenrest des Grundstückes gemeint sein, ist also die "Nutzfläche" Abstellraum & Co. ?

Nur beide Werte zu addieren, macht m.E. ebenfalls keinen Sinn, aufgrund der unterschiedlichen Gewichtung.
Erzähl´ mal, worum es geht. Bei Kehrmetern wäre auch der Garten noch zu berücksichtigen, d.h. wie wären die Grundstücksanteile, wenn an der Haustrennwand eine Flurstücksgrenze wäre ? - Habt Ihr Grundstücksanteile, oder ist er Dein Mieter ?
 
N

nordanney

fairen Maßstab, Anlieger-, Straßenkehr- oder sonstige Gebühren mit seinem Nachbarn zu teilen.
Und dafür benötigt es Flächen? Wenn es doch auf einem Flurstück steht, wird es auch nur einen Eigentümer haben. Welche Gebühren schweben Dir noch vor? Straßenkehr = Länge des Grundstücksteils je Haus ==> einfach zu teilen. Anliegergebühren wofür?
 
J

Joachim_84

Vielen Dank für eure Antworten.
Wenn es doch auf einem Flurstück steht, wird es auch nur einen Eigentümer haben.
Nicht ganz. In diesem Fall sind es zwei Personen die in einem gemeinsamen Darlehensvertrag stehen und auch gemeinsam im Grundbuch eingetragen sind. Nicht verheiratet, jedoch verwandt.
...läge das Verhältnis bei 23:24 und sein Nachbar wäre bei kleinerer Wohnfläche der größere Zahler - was verständlicherweise Potential birgt, daß dieser sich übervorteilt fühlte.
Auf den Punkt gebracht. Es geht um eben diese Gewichtung und Übervorteilung. Es wird angestrebt die Differenzen fair finanziell auszugleichen, sodass keiner einen Nach- oder Vorteile hat und am Ende alles "gleich" aufteilt ist. Wenn Letzteres eben bedeutet, mehr zu zahlen.
Von welchen Flächen ist denn überhaupt die Rede ?
Bei den Flächen ist die Rede von überdachten, geschlossen Flächen wie Keller unter dem Wohnbereich und massives Nebengebäude aus eben diesem Beispiel. Garten ist vollständig ausgenommen, da gemeinschaftlich genutzt.

Hälfte 1, Wohnfläche: 100 m², Nutzfläche: 30 m² (Keller)
Hälfte 2: Wohnfläche 80m², Nutzfläche: 80 m² (massives Nebengebäude)

Ich versuche keine komplizierte Formel daraus zu machen und bin mir im Umgang eben auch nicht ganz sicher.
Daher die Frage, wie man in solch einem Fall am besten rechnet und/oder welche Rechenweise fair, nachvollziehbar und idealerweise offiziell ist.
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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