Stellplatz in Bauantrag vorsehen/einreichen?

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I

immermehr

Hallo zusammen,
ich möchte ein Stadtvilla bauen. Bild 1: Bebauungsplan, Bild2 : Bebauungsplan mit Skizze von dem Haus.

Vor dem Haus wird eine Doppelgarage (mit Dachterrasse) in Bauantrag eingereicht. Letzte Woche habe ich mit einem Berater von Ga-La Bau gesprochen. Er hat mir vorgeschlagen, zwei Stellplätze vor dem Garage (Einfahrtbereich) in dem Bauantrag einzuplanen und einzureichen. Laut Bebauungsplan ist 2 Parkplätze nachzuweisen. In meinem Fall reicht meine Doppelgarage.

Der Ga-La-Bau meint:
- falls man (in Zukunft) das Haus erweitert, hat man zwei weitere zusätzliche Stellplätze vorhanden
- falls ein Stützmauer nötig ist, hat man bei Stellplätze mehr Möglichkeit im Vergleich mit kein Stellplatz
- mit zwei Stellplätze kann man sein Auto jedezeit dort parken, falls man nicht in der Garage parkt
- man darf die Stellplätze vorsehen. Wenn man später nicht macht, interessiert keine

Der Bauträger meint, dass alles Quatsch ist.
Könnt Ihr mir helfen? Was sind eure Meinungen?
DANKE für eure Hilfe.
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Y

ypg

Von wo fährt man rauf? Von Süden? Die roten Dinger sind die Stellplätze bzw die Auffahrt? Und woran soll man jetzt den Unterschied von Auffahrt zu Stellplätzen ausmachen?
Im übrigen gebe ich dem Gala-Bauer mit seinen Argumenten recht, dennoch bleiben die zwei besagten Stellplätze ganz einfach die Auffahrt bzw die Auffahrt sind zwei Stellplätze.
 
M

Muc1985

Ich sehe hier lediglich eine großzügige Einfahrt zu den beiden Garagen. Ob die Einfahrt zugleich als Ausweichstellplatz oder zukünftiger Parkplatz dient bleibt doch dir als Eigentümer überlassen würde ich sagen.
 
M

Mottenhausen

Durch die Dachterrasse verliert die Garage ihre Privilegierung im Sinne einer Grenzbebauung. Dadurch verbaust du dir halt dein gesamtes Grundstück. würden ggf. 2 getrennte und vom Haus losgelöste Carports/Garagen reichen? Die könnte man auf die Grenze schieben und es würde annähernd so etwas wie ein "Garten" in der Mitte vorm Haus übrig bleiben.
 
E

Escroda

Der Bauträger meint, dass alles Quatsch ist.
Ganz meine Meinung!
- falls man (in Zukunft) das Haus erweitert, hat man zwei weitere zusätzliche Stellplätze vorhanden
Da Stellplätze verfahrensfrei sind, kann man sie auch später noch problemlos herstellen oder die Auffahrt zum Stellplatznachweis benutzen.
- falls ein Stützmauer nötig ist, hat man bei Stellplätze mehr Möglichkeit im Vergleich mit kein Stellplatz
Ich habe keine Idee, womit diese Aussage baurechtlich zu begründen ist.
- mit zwei Stellplätze kann man sein Auto jedezeit dort parken, falls man nicht in der Garage parkt
Dazu bedarf es nicht der Darstellung im Bauantrag.
- man darf die Stellplätze vorsehen.
Was zu prüfen wäre. Es gibt Bebauungspläne, die Stellplätze außerhalb der überbaubaren Fläche ausschließen.
Wenn man später nicht macht, interessiert keine
Wenn man später macht, interessiert es erst recht keinen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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