Haftung bei Erstellung eines Baugrundgutachtens

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NFA123

Hallo zusammen,

meine Frau und ich sind kurz davor, ein Haus (freistehendes Einfamilienhaus) mit Grundstück von einem Bauträger zu kaufen. Es handelt sich um eine Hanglage. Die Beurkundung soll Ende nächster Woche stattfinden. Der bauliche Status quo ist, dass die Baggerarbeiten abgeschlossen sind und derzeit die Grundlage für das Fundament erstellt wird.

Der Bauträger hat kein Bodengutachten erstellen lassen! Da uns dies aufgrund der Hanglage ziemlich gewundert hat, haben wir ein Bodengutachten auf unsere Kosten in Auftrag gegeben. Dieses wird uns heute noch zugehen.

Was mich aber nun sehr erschrocken hat, ist die folgende Aussage eines befreundeten Architekten: Er behauptet, dass grundsätzlich derjenige für Mängel aufgrund der Bodenbeschaffenheit haftet, der das Bodengutachten in Auftrag gegeben hat. Soll heißen: Wenn der Bauträger jetzt etwas baut, was nicht im Gutachten empfohlen wird, haftet für spätere Schäden aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht ER, sondern WIR. Er hätte sich demnach sehr geschickt aus der Haftung gezogen, indem er kein Bodengutachten hat erstellen lassen. Stimmt das?? (Ich rede jetzt nicht von der Haftung des Bodengutachters, der haftet uns gegenüber natürlich für den Inhalt des Gutachtens)

Ich bin gerade echt geschockt und weiß nicht, wie ich da am schnellsten Klarheit reinbekomme, daher hoffe ich auf hilfreiche Anregungen hier im Forum.

Vielen Dank an alle im Voraus!

Beste Grüße
NFA
 
77.willo

77.willo

Warum interessiert dich bei einem Bauträger ob er evtl höhere Kosten für die Gründung zu tragen hat? Das Geld hättest Du Dir imho sparen können.
 
N

NFA123

Mir geht es nicht um die Kosten für das Gutachten, sondern darum, dass ich als Auftraggeber für das Gutachten auf einmal in der Haftung für die Statik und die Standsicherheit des Gebäudes sein soll. Wie kann das sein? Welche Gesetze geben das wieder?
 
P

Payday

wie soll der bauträger gerichtsfest beweisen können, das ihr ein gutachter beauftragt habt?! weiterhin haftet natürlich immer das unternehmen, von dem ihr eine sache kauft (Gewährleistung).
es gibt auch keinen vernünftigen grund, wieso ihr plötzlich für die schlechte arbeit eines unternehmens haften solltet. vielmehr könnte man begründen, das der bauträger wissens schlechter gebaut hat als es theoretisch notwendig gewesen wäre.
wenn das gutachten nun irgendetwas aussagt, was der bauträger dann nicht durchführt, könnte es ggf. später probleme geben. wenn das gutachten sowieso nichts besonderes findet, wird der bauträger sowieso das haus richtig gründen und es wird diesbezüglich keinen ärger geben.
im ersten fall solltet ihr nicht kaufen, im zweiten fall spräche nichts dagegen.

ps: wieso fragt ihr eigentlich nicht den befreundeten Architekten woher er diese aussage hat.
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
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