Ich würde gerne eure Meinung hören

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S

SimonMoers

Hallo zusammen,
wir bauen zurzeit ein Haus mit Baufirma X. Wir hatten vor ein paar Monaten den genehmigten Bauantrag erhalten. Wir wollten nur das Erdgeschoss verklinkern. Aufgrund des Baufensters hatten wir uns dazu entschieden den Klinker nur in einer Stärke von 65mm zu planen. So hatten wir das dem Architekten gesagt. Dieser hat das dann auch umgesetzt in den Plänen. Wie schon gesagt ist jetzt alles von der Stadt genehmigt worden. Als wir dann die Klinker schonmal bestellen wollten, teilte uns Hagemeister mit das ein 65mm Klinker nicht von alleine steht. Erst ab 90mm kann der Klinker stehen und muss dann auch mit Ankern befestigt werden in dem Mauerwerk. 65mm könnten nur an eine bereits feste Wand gebaut werden. Jetzt hat der Architekt in den Ausführungsplänen eine Kerndämmung vorgesehen, mit Porotonziegeln, weiche Dämmung und dann die Klinkersteine.

Ich bin jetzt der Meinung der Architekt hat Fehler eingezeichnet. Der hätte uns ja sagen können ,dass so ein Wandaufbau nicht funktioniert. Jetzt will dieser Architekt für die Änderung der Pläne Geld sehen. Der behauptet die Statik müsste neu berechnet werden. Ich kann mir das kaum vorstellen.

1. Müsste der Architekt nicht kostenlos seine Fehler beseitigen?
2. Wieviel würdet ihr für so eine Änderung bezahlen?
3. Muss für dafür tatsächlich die Statik angepasst werden?

Was meint ihr?

MfG
Simon
 
L

Legurit

Sind Vorhangfassaden nicht immer mit Ankern am Mauerwerk befestigt?
Bei nicht zugelassener Kerndämmung müssen 4 cm Luftschicht gelassen werden, bei Kerndämmung wird das gern auf Griffspalt reduziert. Es gibt auch Steinwolle als Kerndämmung (die ist Weich, kuscheln würde ich trotzdem nicht mit).
Alternativ gibt es Klinkerriemchen. Die werden mWn. nur geklebt.
Ich muss gestehen dass ich auch nicht wüsste wie ich mit dem Architekten umgehen sollte...
 
S

SimonMoers

Ja die Anker nimmt man so wie mir gesagt wurde immer, Aber selbst mit Anker soll so eine Klinkerstärke nicht mit 65mm stehen, sondern dann nur an einer festen Wand. Bei uns mit WDVS dazwischen halt nicht. Somit mindestens 90mm.
Hier auf Seite 9 letztes Beispiel.
xxx.wienerberger.de/kleine-bauphysik-kunde-grundwissen.html

Ja normalerweise ist der architekt ja verantwortlich für die Ordnungemäße Planung. Ich gehe stark davon aus vom Architekten richtig beraten zu werden. Wer weiss was da noch lauert. Ich könnte ja auch ene 1cm Bodenplatte wünschen, das muss der ja auch ablehnen. Das hätte ich hier auch erwartet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
L

Legurit

Wurde der Architekt nach HOAI gebauftragt? Vielleicht kann sich hier @wpic dazu äußern.
Von meinem laienhaften Rechtverständnis gebe ich dir recht.
Der Architekt sagt, dass bei 9 cm die Statik neu berechnet werden müsste, da das Gewicht der Fassade / Last auf die Wand damit eine andere wäre?
 
S

SimonMoers

Das Ganze läuft über ein Baudienstleistungsunternehmen. Diese haben dann den Architekten beauftragt. Wie der bezahlt wird weiss ich nicht, soweit ich das verstanden habe fühlt er sich unterbezahlt und rechtfertigt damit seine Schlampigkeit. Jetzt will dieser Irre 750 Euro von mir haben für die Verbreiterung. Weiss noch nicht ob ich das mache. Ich könnte auch einfach losbauen und von dem dann Schadenersatz einklagen wenn man bei den Klinkern ist.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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