Zwei Häuser kaufen, eins abreißen. Fragen + Abbruchantrag

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Eumelchen

Hallo liebe Hausbau-Forum-Gemeinde.

Wie der Überschrift schon entnommen werden kann, würde ich gerne zwei Nachbarhäuser kaufen und eines davon abreißen.
Bei einem der beiden Häuser handelt es sich um mein Elternhaus, in dem ich zZt. zur Miete wohne. (Mein Vater ist vor einigen Jahren schwer krank geworden und musste in ein Pflegeheim. In Folge dessen musste das Haus irgendwann verkauft werden. Ich war zu dieser Zeit noch in einer Ausbildung, sodass ich das Haus nicht kaufen konnte. Mein Onkel hat das Haus sozusagen in letzter Minute gekauft und somit für uns gerettet. Abgemacht war, dass ich ihm das Haus abkaufe, sobald ich dazu in der Lage bin. Und nun ist es soweit.)
Das andere Haus ist unser Nachbarhaus. Es ist mehr oder weniger direkt an unser Haus angebaut, teilt sich aber keine Wand mit unserem Haus, ca. 5-10cm? Abstand zwischen den beiden nebeneinander liegenden Wänden. Das Nachbarhaus ist ziemlich heruntergekommen, zum Teil keine Fensterscheiben mehr, Fassade blättert ab, seit ca. 10 Jahren unbewohnt. 79m² Grundstücksfläche,Erdgeschoss, 1.Stock + nicht ausgebautes Dachgeschoss, voll bebaut, kein anhängendes Grundstück, Rückseite und die freie Seite mit Asbestplattenverkleidung "verschönert".
An "meinem" Haus ist kein Garten, sondern nur ein kleiner Hinterhof, auf den wegen der "Schrottimmobilie" jedoch kaum bis keine Sonne einfällt. Geplant ist das Haus nebenan mit zu kaufen und abreißen zu lassen, um den so gewonnenen Platz als Garten zu nutzen.
Ich habe bereits mit dem Bauamt hier telefoniert und erfragt, ob das Haus abgerissen werden darf (ob evtl. etwas vermerkt ist weshalb es nicht geht) und ob das Grundstück zwingend neu bebaut werden muss oder ob es auch als Garten genutzt werden könnte. Die telefonische Auskunft ergab, dass das Haus nach Antragsgenehmigung abgerissen werden könnte und dort nichts vorlag was dies verhindern sollte, sowie eine problemlose Gartennutzung möglich sei. Allerdings alles nur telefonisch...
"Mein" Haus bekomme ich auf jeden Fall. Wegen dem Nachbarhaus bin ich noch in Verhandlung und versuche nebenher alle Kostenvoranschläge & Angebote, die ich für die Bank brauche einzutreiben (Hausabbruch, Rückseite muss noch gedämmt & vorzugsweise verklinkert werden, nach Abriss des Hauses müsste unser Dach an einer Stelle etwas verlängert werden, weil das Dach der Nachbarn ohne Verbindung in unser Dach übergeht und unser Dach dort verkürzt ist, optimalerweise noch eine Türe zum Keller da dieser nur mit einem Brett abgedeckt ist... jaja )

Soweit das Vorhaben. Ich habe heute erfahren, dass der Abbruchantrag selbstständig gestellt werden muss und das Abbruchunternehmen dies nicht macht. Nun habe ich mir schon mal im Voraus den Abbruchantrag angesehen und wie befürchtet mit den Ohren geschlackert ^^ Ich habe bis vor kurzem die gesetzl. Betreuung von meinem Vater innegehabt und schon weitaus furchteinflößendere Anträge ausfüllen müssen. Allerdings habe ich von, ich nenne es mal liebevoll: Baustellenkram absolut keine Ahnung. Das ganze Schlamassel fängt schon damit an:
Wie berechne ich den Brutto-Rauminhalt, der in dem Formular angegeben werden muss? Ich hätte nun einfach wie im Matheunterricht damals a x b x c gerechnet und die Wände pi mal Daumen von außen ausgemessen.
Nun heißt es im zugehörigen Merkblatt aber: "Die Berechnung des abzubrechenden umbauten Raumes
ist dem Antrag beizufügen. Der umbaute Raum ist nach DIN 277 zur ermitteln."
Dazu fällt mir nur eines ein: "HÄÄÄÄÄ?"
Google hat mir daraufhin irgendwelche Pläne ausgespuckt. Wenn ich dem jetzigen Eigentümer glauben darf, hat dieser aber keine Pläne von dem Haus. Bisher hat mich das nicht gestört, weil ich es ja eh abreißen wollte.
Außerdem die Maschinen die für den Abriss verwendet werden, der Entwurfsverfasser (ich nehme an, derjenige, der den Antrag ausfüllt?),Bindungen für Beurteilung Wohnungsrechtliche Genehmigung, etc., Abbruchtiefe, welche Materialien und was eben so alles auf einem Abbruchantrag steht.
Ist es normal, dass der Bauherr dies selbst erstellen / ausrechnen / ausfüllen muss? Oder bin ich nur an eine Firma geraten, die dies auf den Kunden abwälzt? Wenn es normal ist, wo kann man sich hierfür Hilfe hinzuziehen?
Fallen euch noch weitere Dinge ein auf die ich Acht geben sollte/die im Vorfeld abgeklärt werden sollten, die mir ins Gesicht springen, ich aber nicht erkenne?
Mit Blick auf das Abrissvorhaben und den Antrag fühle ich mich zZt. wie ein kleines Kind, das am liebsten von einem Erwachsenen bei der Hand genommen werde würde und gesagt bekommt "Komm, ich zeig dir jetzt mal wie das geht." Dass es nicht ganz so einfach wird ist mir klar

Ich möchte mich nicht damit verrückt machen aber es handelt sich schließlich um ein für mich relativ großes, thematisch fremdes Vorhaben und ich möchte mich damit auch nicht in die S****** reiten...
 
E

Eumelchen

Und was mich auch interessieren würde ist:
- Muss es irgendwo noch mal extra beantragt werden, dass nicht genutzter Wohnraum zu einem Garten umfunktioniert werden darf?
-Wie verhält es sich nach Abriss mit der Grundstücksteuer? Muss dies irgendwo gemeldet werden?
-Kann man die beiden Grundstücke bzw die Hausnummern zusammenfügen lassen? Hat dies irgendwelche Vor-/Nachteile?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Soweit das Vorhaben. Ich habe heute erfahren, dass der Abbruchantrag selbstständig gestellt werden muss und das Abbruchunternehmen dies nicht macht.
Dann hast Du den falschen Abbruchunternehmer gefragt.

Es ist eher das Gegenteil der Fall. Allein der Abbruchunternehmer kann dem Amt nachweisen, welche Materialien er wo im Haus gefunden und wie entsorgt hat. Auch trägt er die Angaben zum umbauten Raum ein.

Wenn Du keinen anderen Abbruchunternehmer findest - z.B. Prangenberg & Zaum aus Viersen -, kannst Du mich gerne via PN anschreiben und ich schicke Dir dann eine Kontaktadresse, wo Du gut aufgehoben bist.

Also nicht verrückt machen lassen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
E

Eumelchen

Hallo, Ersteinmal Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe die Firma von zwei Personen unabhängig voneinander empfohlen bekommen.
Mich hat die Antwort auf meine Frage, ob die auch den Antrag stellen auch etwas verwundert. Vor allem nachdem ich den Antrag gesehen habe. Ich warte mal auf das Angebot und dann werde ich noch mal nachfragen, für den Fall, dass wir einfach aneinander vorbei geredet haben.
Wenn Du keinen anderen Abbruchunternehmer findest - z.B. Prangenberg & Zaum aus Viersen -, kannst Du mich gerne via PN anschreiben und ich schicke Dir dann eine Kontaktadresse, wo Du gut aufgehoben bist.
Viersen ist laut Google Maps ca. 1h Fahrt von uns entfernt.
 
S

SirSydom

2) am besten mal beim Finanzamt nachfragen. Bei uns wurde wohl vom Vorbesitzer vergessen den Abriss zu melden,
3) man kann die Grundstücke zusammenlegen lassen, das kostet aber Geld und bietet keine Vorteile wenn nicht ein neues Haus auf beide Grundstücke gebaut werden soll.
 
wpic

wpic

Für den Abriss benötigst Du einen Abrissantrag, wenn das Abrissvolumen - in NRW- 300m3 umbauten Raum übersteigt, wovon in Deinem Fall auszugehen ist. Den Abrissantrag stellt ein Architekt bzw. ein sonstiger Bauvorlageberechtigter (Bauingenieur, Statiker). Je nach Abbruchsituation muß u. a. auch ein Standsicherheitsnachweis für die angrenzenden Gebäude erbracht werden: Ein Abriss kann eine diffizile Angelegenheit sein und sollte nur von einem zertifizierten Unternehmen und möglichst mit einer unabhängigen Bauleitung (Architekt/Ingenieur/Statiker) durchgeführt werden. Die Risiken liegen sonst komplett beim Bauherren, der sie nicht einschätzen kann und der damit i. d. R. überfordert ist.

Zudem sollten die Abrissarbeiten mit einem Leistungsverzeichnis ausgeschrieben und nach Einholung mehrerer Angebote an die Abbruchfirma vergeben werden. Freihändige Angebote von Firmen ohne diese Ausschreibung sind nicht miteinander zu vergleichen und bergen die Gefahr der Nachtragsforderung, weil der Auftragsumfang nicht vollständig erkannt und angeboten wurde.

Alle Abbruchpositionen unterhalb der Geländeoberkante (Grundstücksoberkante), in der Nähe benachbarter Gebäude, die unterhalb der Fundamente dieser Gebäude vorgenommen werden, machen ggf. eine statische Sicherung dieser Fundamente notwendig (Abfangung/Unterfangung/Tiefergründung/Bohrpfahlwand etc.) Das muß unbedingt vor dem Abbruch erkundet und geplant werden, um Risse, Setzungen und schlimmeres an den banchbarten Gebäuden zu vermeiden.

Alle Hohlräume unterhalb der Grundstücksoberkante (Keller, Fundamentgruben etc.) sollten mit geeignetem Material -kein Schutt- kontrolliert verfüllt und von einem Bodengutachter mit einem Verdichtungsnachweis überprüft werden, damit der verfüllte Grund die gleichen Eigenschaften wie ein gewachsener Boden hat.

Der Abrissunternehmer kann ein Hoch- oder Tiefbauer sein, sollte aber möglichst aus der Region kommen. Gute, seriöse Firmen sind nicht einfach zu finden. Die Preisunterschiede sind enorm, die Leistungen und die Zuverlässigkeit auch. Die Auswahl sollte sehr sorgfältig geschehen. Der billigste ist mit großer Sicherheit nicht der beste, wie in den meisten Fällen.

Eine Grundstücksvereinigung ist dann kostenlos, wenn Sie nur grundbuchlich im Grundbuchamt erfolgt und Du bereits ausgewiesener Eigentümer der Grundstücke bist. Werden Grundstücksgrenzen dabei verändert (außer durch die Zusammenlegung eliminiert) kommen natürlich Vermessungsleistungen dazu (amtliche Grenzanzeige, Grenzmarkierungen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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