Äste usw. vom Nachbargrundstück

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I

Illo77

Moin,
einer unserer Nachbarn hat einen halben Wald auf seinem Grundstück, unteranderem hohe Pappeln usw., diese stehen direkt an einem Teich (also relativ weichem Boden durch das Wasser) direkt am Zaun, zwischen seinem und unserem Grundstück geht noch ein 4 Meter breiter Weg lang (Wanderweg), die Bäume haben sich schon seit letztem Jahr sehr in unsere Richtung gelegt, liegen auch an seinem Maschendrahtzaun schon an durch die schräge Lage. Die Äste ragen teilweise über den Weg in unseren Garten...
Nun fällt zum einen einiges an kleinen Ästen bei uns an und zum anderem auch der ganze Laub...Zu dem wollen wir dort eigentlich noch ein Gartenhaus aufstellen haben aber ziemliche Sorge dass die Bäume beim nächsten Sturm ein Abgang machen und die Hütte platt machen würde...
Kennt sich da jemand aus wie das ist mit Rechten und Pflichten, würde ihn gerne mal ansprechen aber auch schon gerne wissen was ich (freundlich) von ihm verlangen kann und was meine Pflichten dabei sind (weiß ja nicht ob ich nunmal das geäst ständig vom Rasen sammeln muss oder ob das nicht dann auch seine Aufgabe ist dafür zu sorgen, dass diese im normalfall nicht dort landen-einen Sturm mal ausgenommen-)
Was da jemand Rat?
 
Y

ypg

Geäst und Laub ist deine Sache. Ist alles in den Nachbarschaftsverordnungen des jeweiligen Landes verankert :)
 
F

FrankH

Der Nachbar dürfte verpflichtet sein, die Standfestigkeit der Bäume im Auge zu behalten, im Zweifel durch professionelle Unterstützung. Dass er das auch regelmäßig dokumentiert, wäre für ihn sicher hilfreich, wenn er sich im Schadensfall in einem Verfahren vor Gericht mal verantworten muss. Auf jeden Fall haftet er für Schäden durch das Umfallen der Bäume, aber das nützt wenig, wenn ein Mensch Opfer wurde.
 
T

toxicmolotof

Er haftet nicht für Schäden durch umfallende Bäume, wenn er dokumentieren kann, dass die Bäume vor dem Umfallen gesund und standsicher waren (regelmäßige Baumschau) und der Sturz nicht vorherzusehen war.

Aus dem gleichen Grund haften Städte nämlich auch nicht, wenn bei einem Sturm Autos von öffentlichen Bäumen beschädigt werden oder sogar Menschen umkommen. (vgl. Düsseldorf 2014)

Einzig die eigene passend abgeschlossene Versicherung zahlt.

Klingt doof, ist aber so.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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