[ bauträger] in Foren - Beiträgen

Verhalten bei drohendem Verzug durch Bauträger

Hallo in die Runde, wir stehen vor folgender Situation: Wir haben Mitte 2022 ein Reihenhaus bei einem lokalen Bauträger gekauft. In dem Projekt sollen neben einigen Reihenhäusern auf einer alten Gartenfläche auch ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen entstehen. Das Grundstück ist real ...

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... Problem. Damit kann er im Prinzip den Baubeginn bis zum St. Nimmerleinstag rauszögern. Ja, er ist dann im Verzug und ihr dürft sagen "böser Bauträger, du bist im Verzug". Aber solange da keine Vertragsstrafe fixiert wurde, bringt euch das herzlich wenig. Ihr könnt am Ende vermutlich froh ...

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... ohne Baufortschritt nicht möglich. Danke an - so sehen wir die Situation bislang nämlich auch. Du scheinst den Markt sehr gut zu kennen. Dass der Bauträger als zuverlässig bekannt ist freut mich natürlich - ich hoffe, dass sich das bestätigt

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Wir reden hier doch nicht von einem GU, der für den Bauherren ein Einfamilienhaus baut sondern von einem Bauträger, der Haus und Grundstück zusammen verkauft und da ist bei solchen Großprojekten (auch bei Reihenhauszeilen) von einem Zeitraum von mindestens 1,5 Jahren eher zwei Jahren auszugehen ...

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Genau. Jetzt wird nur noch das fertig gebaut, was schon angefangen wurde. Ich würde behaupten, dass fast alle Bauträger jetzt garnichts mehr bauen, weil sich kaum einer mehr einen Neubau preislich leisten kann. Ich fürchte auch, dass euer Haus leider da nie stehen ...

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Nicht mehr? Bedeutet, dass die mal drin waren? Das wäre ja ein Indiz dafür, dass der Bauträger ggf nicht mehr vor hat, das Projekt zu Ende zu bringen. Ich würde das mal ganz freundlich ansprechen. Muss ja nicht vorwurfsvoll rüberkommen, einfach mal anfragen wie der Verkauf der anderen Einheiten ...

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... Bezugsfertigkeit genannt wird "sofern gegen die Baugenehmigung kein Widerspruch eingelegt wird". Dieser Mitarbeiter arbeitet nicht mehr bei dem Bauträger, dazu war man schmallippig. Dass die Baugenehmigung des Mehrfamilienhauses irgendwie aufschiebend zu werten sei findet sich auch weder im ...



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