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MaBa_786
Soweit habe ich so verstanden, dass Sie nichts bezahlt haben, lieber sprechen wir am Sonntag darüber.Bis wann muß die Steuer denn bezahlt werden? Was steht im Brief drin?
Soweit habe ich so verstanden, dass Sie nichts bezahlt haben, lieber sprechen wir am Sonntag darüber.Bis wann muß die Steuer denn bezahlt werden? Was steht im Brief drin?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das da nicht steht. Ein Bescheid über eine Steuer ist üblicherweise gleichbedeutend damit, daß die damit auch fällig ist. Anschließend - ggf. auch erst auf der Rückseite - steht dann bei den Belehrungen, daß die Einlegung von Rechtsmitteln ohne weiteres noch nicht zu einem Zahlungsaufschub führt. Übliche Fristen sind 14 Tage ab Datum für die Zahlung und ein Monat ab Zugang des Schreibens für die Rechtsmittel. Wenn kein Antrag auf Stundung und Aussetzung der Vollstreckung gestellt wird, kommt mit jedem Monat des Zahlungsverzuges ein Säumniszuschlag dazu. Man sollte sich also beeilen, die Steuer zu bezahlen.Bis wann muß die Steuer denn bezahlt werden? Was steht im Brief drin?
War die hier denn nur auf das Grundstück fällig oder auch (wie bei Bauträgerprojekten ja idR der Fall) auf das Haus? (Kann ich bei dem Konstrukt hier gerade nicht ganz einschätzen). Falls es auf die Gesamtsumme ist, kann ich verstehen, dass die Käufer gerade zögerlich sind, ob sie das jetzt zahlen sollen.die Steuer gilt wie der Name schon sagt für den Erwerb des Grundstückes - nicht für den Genuß seiner Bebaubarkeit.
Es betrifft das gesamte Projekt, sowohl Grundstück als auch das Haus.War die hier denn nur auf das Grundstück fällig oder auch (wie bei Bauträgerprojekten ja idR der Fall) auf das Haus? (Kann ich bei dem Konstrukt hier gerade nicht ganz einschätzen). Falls es auf die Gesamtsumme ist, kann ich verstehen, dass die Käufer gerade zögerlich sind, ob sie das jetzt zahlen sollen.
War die hier denn nur auf das Grundstück fällig oder auch (wie bei Bauträgerprojekten ja idR der Fall) auf das Haus? (Kann ich bei dem Konstrukt hier gerade nicht ganz einschätzen). Falls es auf die Gesamtsumme ist, kann ich verstehen, dass die Käufer gerade zögerlich sind, ob sie das jetzt zahlen sollen.
Dann müßte der Grunderwerbsteuerbescheid noch vorläufig sein, da das Haus noch in der Zukunft schwebt. Ob gezahlt werden soll (=muß) ist keine Frage, aber in Bezug auf die unklare Lage hinsichtlich der Verwirklichung des Projektes natürlich schon. Also ist dringend Beratung geboten, auch und nicht zuletzt hinsichtlich des Vorgehens beim Finanzamt. Den Kopf in den Sand zu stecken und auf ein Weiterziehen des Gewitters zu hoffen, hätte jedenfalls das Potential eines reichlich teuren Fehlers. Das Projektschicksal ist "nur" wackelig, aber die Steuerpflicht gewiß. Da braucht es jetzt sachkundig beratene Kommunikation.Es betrifft das gesamte Projekt, sowohl Grundstück als auch das Haus.