Traufhöhe 4,2m Grundstück Bauen 2-Geschossig

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B

bauenwir

Wir beschäftigen uns im Moment mit dem Bau, der Finanzierung und vor allem mit der Findung eines Grundstückes.

Es gibt bei uns ein Baugebiet in dem zweigeschossige Bauweise (II) erlaubt ist aber die Traufhöhe auf 4,2m beschränkt ist. Da sehe ich im Moment keinen Sinn drin. Vielleicht kann mich jemand aufklären warum so ne Traufhöhe sinnvoll sein soll?

Da wir eine Stadtvilla bauen wollen benötigen wir also eher 6-6,5m Traufhöhe. Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt ob man eine Änderung bei der Verwaltung durchbekommen kann.

Alternativ gibt es ein Baugebiet mit zweigeschossiger Bauweise und einer Traufhöhe von 6,5 m. Hier ist jedoch die Dachforum auf auf Satteldächer oder Krüppelwalmdach beschränkt - außerdem muss hier mind. mit 35 Grad Dachneigung gebaut werden.

Gibt es hier eventuell eine Chance auf ein Walmdach mit ~22 Grad mit der Stadt zu verhandeln?

Über Antworten und Erfahrungen freue ich mich.

Lieben Gruß

Peter
 
E

Evolith

Hallo Peter!

Guckt ihr rein zufällig in Marl? Die haben nämlich so einen bescheidenen Bebauungsplan.

Du kannst mal beim Bauamt nachfragen, ob du eine Befreiung von der Traufhöhe bzw. der Dachform bekommst.
Bei uns wurde beides abgeschmettert. Einmal bei unseren Nachbarn wegen der Traufhöhe und einmal bei uns wegen der Dachform. Allerdings haben wir eine Befreiung unfreiwillig auf das Dach bekommen, weil die Abwalmung zu lang ist.
 
B

bauenwir

Hallo Silvi, vielen Dank für deine Antwort auch wenn das nicht viel Hoffnung macht Wir bauen nicht in Marl, nein. Eher an der Grenze zu den Niederlanden . Ich werde dann da wohl mal vorsprechen wenn ich Urlaub habe.

Den Sinn für zweigeschossig mit 4,2m Traufhöhe hast Du aber auch noch nicht erkannt?
 
Y

ypg

Den Sinn für zweigeschossig mit 4,2m Traufhöhe hast Du aber auch noch nicht erkannt?
Der Keller wird als VG oft vergessen

§ 2 Bauordnung NRW
(5) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen.
 
B

Bauexperte

Hallo Peter,

Es gibt bei uns ein Baugebiet in dem zweigeschossige Bauweise (II) erlaubt ist aber die Traufhöhe auf 4,2m beschränkt ist. Da sehe ich im Moment keinen Sinn drin. Vielleicht kann mich jemand aufklären warum das sinnvoll sein soll.
Die römische II führt sicher keinen Kreis um sich selbst? Damit ergibt sich, daß rechnerisch ein II-Geschosser erreicht werden kann; dies wird häufig über Gauben oder Zwerchgiebel/-Häuser erreicht. Damit sieht das Haus von außen immer noch, wie ein I-Geschosser aus, rechnerisch ist das Einfamilienhaus dann aber doch ein II-Geschosser.

Du kannst damit keine Stadtvilla im klassischen Wortsinn bauen, sehr wohl aber ein Staffelgeschoss, sofern dies nicht explizit über den Bebauungsplan ausgeschlossen ist.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

bauenwir

Guten Morgen zusammen,

ich melde mich noch mal zurück. Ich denke eine Rückmeldung gehört dazu und ich möchte das ggf. noch mal jemand anders profitiert.

Hier mal ein Foto von den genannten Angaben aus dem Bebauungsplan:
traufhoehe-42m-grundstueck-bauen-2-geschossig-165719-1.jpg


Wir haben das mittlerweile mit der Gemeinde und der Baufirma besprochen. Stadtvilla geht auf keinen Fall .

Der Bebauungsplan hat noch folgende Info drin:

traufhoehe-42m-grundstueck-bauen-2-geschossig-165719-2.jpg


Ich denke das wird wirklich die Lösung sein. Da 1/2 Fassadenlänge als Gaube möglich ist wird man flächenmässig auf 2-Geschossig kommen können.

Rätsel gelöst ! Danke für eure Hilfe !
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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