Auswahl eines Grundstücks im Neubaugebiet

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Was wäre ein typischen Beispiel für einen Ausschreibungsfehler und die vermeidbare Auswirkung?
Laien neigen dazu, ein ganzes Sinfonieorchester in derselben Weise zu bestellen wie einen Solisten. Hier kommt aber kein Klempner für einen einzelnen Wasserhahn oder ein Elektriker für eine Steckdose, sondern es wird teilweise gleichzeitig Fußball und Tennis auf demselben Platz gespielt. Nach Genehmigungsplänen (die viele Häuslebauer als Anfragegrundlage verwenden) gibt das ein garantiertes Chaos. Auch bei Detailplanung aber mangelnder Bauleitung (oder ganz banal: Umplanung der Reihenfolge der Spiele auf dem Feld) kommt es zu Fällen, wo der Handwerker sagt: "so war das nicht abgemacht, ich muß erst einmal wieder wegmeißeln, was mein Vorgänger gekleckert hat" (Regiestunden). Der Fehler-Klassiker bei nicht fachgerechten Anfragen ist, daß Massen und Mengen ungenau ermittelt werden und nachher "nach Aufmaß" abgerechnet werden muß. Ein Evergreen auf Platz 1 ist dabei der Streit über zu übermessende Bereiche. Platz 2 sind die bereits erwähnten Regiestunden. Daß Tekturen unzureichend in Nachträge übersetzt werden, kommt leider auch ohne Laieneinmischung vor. Aber grundsätzlich macht sich das Ausschreiben mit einer Fachkraft per Saldo auch finanziell (nervlich sowieso) bezahlt.
Ja die Sichtweiten hier lassen einen nochmals scharf überlegen.
Die Sicht geht bei den Bauplätzen 25 bis 27 gegen einen ansteigenden Horizont, und bei den Bauplätzen 8 bis 13 in tiefer liegende Nachbargärten, wo eventuell der Sichtschutz aufgestockt wird.
Meine beiden Eltern sind alleinstehend ü70. Aber ja wahrscheinlich reicht hier auch ein Zimmer im EG+OG.
Viele (Weihnachtsbesuch)kinder unterschätzen massiv, wie stark Eltern sich zwischen 50 und 70 noch verändert haben. Im übrigen gilt längst nicht für alle reifen Damen der Grundsatz "Männer indoor nur noch ambulant". Mutti könnte einen neuen Tanzpartner anschleppen. Ich würde eine separate Suite vorsehen, in die man sich "garni" auch mal zurückziehen kann und ein "Kinderbad" hat. Wem gemeinsames Kochen und Essen als alltäglicher Normalzustand auf Dauer nicht sympathisch sind, muß auch das planerisch berücksichtigen. Eine kleine "Ferienwohnung" genügt nicht, um einander gut aus dem Weg gehen zu können. Über die Intensität des Familienanschlusses wird viel rosarot geträumt, das führt in der Dauerpraxis zu Spannungen. Für ein freistehendes Einfamilienhaus genügen 450 qm Grundstück, mit mehr Platz für tobenden Nachwuchs samt Spielkameraden 550, und für ein vollwertiges Mehrgenerationenhaus liegt man schon bei derer 700. Irgendwo muß der Hühnerstall in dem die Oma Motorrad fährt ja hin ;-)
 
Y

ypg

Die Nutzungen nach §4 Abs.3 Nrn.1-5 Baunutzungsverordnung (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige, nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes"
Genau: keine Tankstelle, kein Hotel etc. Das gilt auch für Ferienwohnungen, sprich Airbnb.
 
L

Limbrandi

Guten Abend Zusammen, ich wollte mich hierzu nochmal kurz melden. Wir haben unsere Platzierung angelehnt, da uns der Baugebiet doch nicht zu 100% zusagte.

Wir schielten in den Nebenort welches jetzt auch ein Baugebiet in der Bewerbungsphase hat. Dieses neue Gebiet hat deutlich flachere Grundstücke und die Anbindung zu Bus und Bahn sowie Einkaufsmöglichkeiten und Kita und Schulen sagen uns mehr zu.

Jedenfalls sind wir nun wieder mit in der Bewerbung und haben ein paar Fragen zu den Vorschriften im Bebauungsplan.
Dort wird unter dem Punkt Energieversorgung die Fernwärme empfohlen, ist das ein muss? Gleichzeitig wird aufgrund von Wasserquellen die Erdwärmesonden verboten. Wäre dann eine Wärmepumpe verboten ?
Welche Möglichkeiten hätten wir was Energie betrifft?

Und in der letzten Änderung "Am Brunnenweg" wird auf Seite 13 "Bebauungsplan" von maximal 1,5 geschossigen Gebäuden gesprochen. Sind dann zwei Vollwertige Geschosse nicht möglich?

Das Baugebiet ist von der Gemeinde Wolpertswende "am Brunnenweg".
 
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Jedenfalls sind wir nun wieder mit in der Bewerbung und haben ein paar Fragen zu den Vorschriften im Bebauungsplan.
Dort wird unter dem Punkt Energieversorgung die Fernwärme empfohlen, ist das ein muss? Gleichzeitig wird aufgrund von Wasserquellen die Erdwärmesonden verboten. Wäre dann eine Wärmepumpe verboten ?
Welche Möglichkeiten hätten wir was Energie betrifft?

Und in der letzten Änderung "Am Brunnenweg" wird auf Seite 13 "Bebauungsplan" von maximal 1,5 geschossigen Gebäuden gesprochen. Sind dann zwei Vollwertige Geschosse nicht möglich?

Das Baugebiet ist von der Gemeinde Wolpertswende "am Brunnenweg".
Ich lese nur unter 9.5 "Wärmeversorgung" (S. 54) von Biogas, und keine Angaben zur Geschossigkeit, sondern eine Wandhöhe von max. 6,0 und eine Firsthöhe von max. 8,5 Metern mit Dachneigungen von 18 bis 32° - also eher geradezu "stadtvilla"typische Werte.
 
Zuletzt aktualisiert 07.07.2025
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