Bestandsbauten auf Grundstücken in neuem Bebauungsplan

4,40 Stern(e) 5 Votes
DASI90

DASI90

Hallo zusammen,

wir stellen uns gerade die Frage, was mit den Grundstücken auf denen die Bestandsgebäude in unserem NBG stehen langfristig passieren kann. Bisher sind wir immer davon ausgegangen, dass hier trotz Bebauungsplan jederzeit nachverdichtet werden kann. Jetzt meinte jemand, dass das auf Grund der Tatsache das der Bebauungsplan auch die Grundstücke inkl. Bestandsbauten mit einschließt erst mal nichts passieren kann. Aussage war auch das ein großer Teil der Bestandsgrundstücke als Gartenland deklariert worden sind.

Es dreht sich um die gelb umrandeten Grundstücke. Hier standen auch schon früher Gebäude. Wir man im Bebauungsplan sieht wurde der Bestand mit Baufenster und Fläche für Garagen (orange) umrandet. Die Frage wäre nun ob es über Umwege für die Inhaber möglich wäre den großen verbleibenden Streifen unten auch noch zu Bebauen?

bestandsbauten-auf-grundstuecken-in-neuem-bebauungsplan-373834-1.png
 
DASI90

DASI90

Berechtigter Einwand. Mit unten meine ich die großen Bereiche (SW) des Grundstücks die lt. Plan kein Baufenster haben und auch nicht mit Ein- und Ausfahrten angedient werden dürfen (Halbkreise sind laut Legende das Zeichen dafür):

bestandsbauten-auf-grundstuecken-in-neuem-bebauungsplan-373876-1.png
 
11ant

11ant

Die Gärten entbehren sämtlich jeglicher Baufenster. Nach einem Orkan oder einer Feuersbrunst ihre Anwesen wieder neu aufzubauen, würde für die Häuser Nr. 33, 31 und 27 bedeuten, daß ihre Garagen kürzer werden müßten
 
DASI90

DASI90

Die Gärten entbehren sämtlich jeglicher Baufenster. Nach einem Orkan oder einer Feuersbrunst ihre Anwesen wieder neu aufzubauen, würde für die Häuser Nr. 33, 31 und 27 bedeuten, daß ihre Garagen kürzer werden müßten
Sorry, aber ich muss jetzt noch mal nachfragen. Meintest du dann das es nicht möglich werden wird die Gärten auch noch zu Bebauen? Kann man also davon ausgehen, dass die Sachlage durch den Festgesetzen Bebauungsplan eindeutig geregelt ist? Oder gibt es irgendwelche Hintertürchen bei einer Nachverdichtung. Wie z.B. die Änderung des B-Plans oder dergleichen?

So ganz verstanden habe ich das auch nicht, dass der Bestand teilweise abgeschnitten wurde.
 
N

NatureSys

Es gibt immer die Möglichkeit den Bebauungsplan zu ändern.
Zum Beispiel gibt es zum Bebauungsplan unseres Wohngebiet, welcher Anfang der 1970er aufgestellt wurde, zwischenzeitlich 7 Änderungen/Ergänzungen. Zum Teil sind nur einzelne Grundstücke betroffen, zum Teil mehrere Straßenzüge.
 
11ant

11ant

Kann man also davon ausgehen, dass die Sachlage durch den Festgesetzen Bebauungsplan eindeutig geregelt ist?
Das ist wohl der allerzweckeste Zweck eines Bebauungsplanes überhaupt: Rechtssicherheit hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Bebauung. Ernstgemeint ist quasi der zweite Vorname von so´nem Ding.

Meintest du dann das es nicht möglich werden wird die Gärten auch noch zu Bebauen?
Hier ist dies klar nicht gewollt - offensichtlich hat man sich nicht für das Konzept der Nachverdichtung entschieden, sondern für die Erschließung benachbarter Bauflächenreserven mittels der "Planstraße B". Wenn direkt nebenan noch freies Feld ist, in das man bestehende Erschließungen bloß zu verlängern braucht, ist dies der üblichere Weg. Die Nachverdichtung dient nicht den Bestandsgrundstückseigentümern zur Wohnraumschaffung in ihrem Garten, sondern der Ortsstruktur als Maßnahme gegen die Zersiedelung mit Trabanten-Neubaugebieten. Innerdorfs verdichtet man lieber durch Lückenschließung als mit Gartenversiegelung.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben