... aber nicht bei 5,50m Gebäudehöhe.„etwas Staffel geht da immer“
Da besteht kein Zusammenhang: vermarktet wird ja auch vor Erschließung, wieso nicht auch vor Rechtskraft ? - sonst würde man in §34-Gebieten ja Grundstücke nicht verkaufen ...Ich denke wenn sie von der Stadt aktiv in die Vermarktung der Grundstücke gehen dann dürfte das schon rechtskräftig sein, oder?!
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