Mit anderem Verkaufspreis als mit Makler besprochen abschließen?

4,80 Stern(e) 4 Votes
P

Pascali

hi,

mal es Beispiel:
Haus 350.000€ angepriesen vom Makler
Man sagt, jo das passt.
Der Verkäufer sagt, 330.000€ sind auch o.k.

Darf man dann zu diesem Preis das Haus kaufen? Der Käufer bestellt einen Notar und schreibt in den Kaufvertrag 330.00€(natürlich mit Einverständnis des Verkäufers)
Der Makler erhält dann trotzdem die Provision von 350.00€ ?
 
J

jens.knoedel

Darf man dann zu diesem Preis das Haus kaufen?
Ein Hauskauf findet vor dem Notar zwischen Käufer und Verkäufer statt. Das sind die einzigen beiden Parteien, die sich über den Kaufvertrag einigen müssen. Der Makler vermittelt zwischen Verkäufer und Interessenten - das ist seine Aufgabe. Und dafür bekommt er einen gewissen Prozentsatz vom Kaufpreis an Vergütung.
Und wenn Ihr 5€ als Kaufpreis vereinbart, geht ihn das absolut nichts an, weil bei uns Vertragsfreiheit gilt.
Der Makler erhält dann trotzdem die Provision von 350.00€ ?
Nein, im Normalfall dann von T€ 330. Das ist sein Pech.
 
P

Pascali

Kauf man das Haus wie vom Makler angepriesen für 350.000€ & vereinbart dann im Kaufvertrag vor dem Notar 330.000€ für das Haus & 20.000€ für Einbauküche & weitere Möbel.

Dann bekommt der Makler aber 350.000€, denn er hat ja das Haus samt Möbeln angepriesen - korrekt?
Nur Grunderwerbsteuer muss man nur für 330.000€ bezahlen. -> wird die vom Notar dann so an das Finanzamt weitergeleitet die Zahl, oder woher nimmt das Finanzamt den Wert für die Rechnungsstellung für die Grunderwerbsteuer.
 
J

jens.knoedel

Kauf man das Haus wie vom Makler angepriesen für 350.000€ & vereinbart dann im Kaufvertrag vor dem Notar 330.000€ für das Haus & 20.000€ für Einbauküche & weitere Möbel.

Dann bekommt der Makler aber 350.000€, denn er hat ja das Haus samt Möbeln angepriesen - korrekt?
Nur Grunderwerbsteuer muss man nur für 330.000€ bezahlen. -> wird die vom Notar dann so an das Finanzamt weitergeleitet die Zahl, oder woher nimmt das Finanzamt den Wert für die Rechnungsstellung für die Grunderwerbsteuer.
Ja, wenn im Kaufvertrag 330+20 steht, dann voll Provision. Deshalb macht man so etwas auch außerhalb des Notarvertrags.
(dazu gibt es übrigens auch entsprechende Rechtsprechung).
Und auch korrekt, die Grunderwerbsteuer ist geringer. Der Notar übersendet den Vertrag und dort steht der Kaufpreis für die Immobilie.

P.S. Die Bank nimmt auch nur die 330 als Grundlage. Kann also am Ende ein teures Eigentor werden, wenn man a) nicht den Kredit in benötigter Höhe bekommt oder b) dank eines schlechteren Beleihungsauslaufs eine schlechtere Kondition.
 
11ant

11ant

Kauf man das Haus wie vom Makler angepriesen für 350.000€ & vereinbart dann im Kaufvertrag vor dem Notar 330.000€ für das Haus & 20.000€ für Einbauküche & weitere Möbel.
Dann bekommt der Makler aber 350.000€, denn er hat ja das Haus samt Möbeln angepriesen - korrekt?
Bis zu diesem Punkt würde ich da zustimmen, jedoch ...
Nur Grunderwerbsteuer muss man nur für 330.000€ bezahlen. -> wird die vom Notar dann so an das Finanzamt weitergeleitet die Zahl, oder woher nimmt das Finanzamt den Wert für die Rechnungsstellung für die Grunderwerbsteuer.
... nicht bei Teil II (dem Milchmädchenteil) der Rechnung, denn der Notar wird den Fiskus nicht über das verbundene Geschäft täuschen oder zu täuschen helfen.
 
J

jojo6262

Bis zu diesem Punkt würde ich da zustimmen, jedoch ...

... nicht bei Teil II (dem Milchmädchenteil) der Rechnung, denn der Notar wird den Fiskus nicht über das verbundene Geschäft täuschen oder zu täuschen helfen.
Bei meinem Hausverkauf wurden ebenfalls der Hauspreis und Gegenstände im Haus getrennt aufgeführt. Der Notar hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grunderwerbsteuer nur vom Hauspreis berechnet wird. War mir auch egal, da es mich nicht betraf.
 
Zuletzt aktualisiert 01.07.2025
Im Forum Kaufberatung / Substanzbewertung gibt es 504 Themen mit insgesamt 11745 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Mit anderem Verkaufspreis als mit Makler besprochen abschließen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Fragebogen Finanzamt zur Bemessung der Grunderwerbsteuer 11
2Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer 18
34 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus - Seite 696
4Finanzamt möchte wissen wie wir unser Bauvorhaben finanzieren - Seite 450
5Bitte um Einschätzungen und Tipps zum Hauskauf - Seite 316
6Wohnungsverkauf- Makler Suchauftrag, trotzdem Provision für Verkäufer? 11
7Wie verhandeln Makler den Kaufpreis? - Seite 543
8Kaufvertrag, Prüfung durch Rechtsanwalt erforderlich? 11
9Makler für Eigentümer - Nutzen / Vorteile? 153
10Zeitlicher Ablauf Grunderwerbsteuer und Hausbauvertrag - Seite 220
11Ist der Makler-Vertrag rechtens? - Seite 211
12Verhandlungsstrategie mit dem Makler und dem VK 40
13Kaufvertrag prüfen / auf Vorverkaufsrechtverzicht wird verzicht - Seite 327
14Grunderwerbsteuer - Wurde alles richtig berechnet? 16
15Grunderwerbsteuer/worauf gilt Steuer? welcher Bauträger MUSS? 30
16Notar Auswahl - wie vorgehen? - Seite 214
17Makler verkauft Haus ohne aktuelle Baugenehmigung. Notarkosten? - Seite 225
18Keine Auszahlung der Finanzierung - Finanzamt trödelt - Seite 644
19Grunderwerbsteuer auf Hausbau - wann? 15
20Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht? 24

Oben