Grunderwerbsteuer auf Hausbau - wann?

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N

NKB2020

Hallo liebe Forianer,
wir bauen in Niedersachsen ein Einfamilienhaus mit einem GU/GÜ. Der Grundstückskaufvertragmit Verkäufer A und der Werkvertrag mit Firma B wurden am gleichen Tag beim Notar beglaubigt. Erst der Werkvertrag, dann der Grundstückskaufvertrag ohne Hinweis auf Bauzwang o.ä.. Wir haben dann vom FA den Bescheid zur Grunderwerbsteuer für das Grundstück bekommen. Wir fragen uns jetzt, wann wir die Grunderwerbsteuer auf den Hausbau bezahlen müssten? Kaufverträge wurden im Mai 2020 beurkundet, Bau hat im November 2020 begonnen und wird voraussichtlich im Sommer 2021 fertiggestellt. Einen Fragebogen zum Bauvorhaben haben wir bisher nicht erhalten.
Wird das Finanzamt von irgendeiner Behörde über den erfolgten Bau bzw. dessen Abschluss noch einmal informiert?
Wie war es bei euch? Kamen die Bescheide getrennt? War der erste eindeutig als vorläufiger Bescheid betitelt?
Aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs (auch wenn keine direkte Verbindung zwischen Verkäufer und GU besteht und kein Bauzwang für uns) sind wir bisher davon ausgegangen, dass die Grunderwerbsteuer auch auf den Hausbau fällig wird. Natürlich kann ich nicht bestreiten, dass die Hoffnung existiert, dass es vom FA nicht so gesehen wird.
Da die Grunderwerbsteuer erst nach 4 Jahren verjährt, könnte es uns also auch noch nach dem Einzug treffen. Bei wem ist das denn schon der Fall gewesen? Wann musstet ihr die Grunderwerbsteuer für den Hausbau entrichten?
Danke für eure Erfahrungsberichte!
 
O

Osnabruecker

Aber du sagst doch, es hängt nicht zusammen. Dann brauchst du für den Hausbau nichts zu bezahlen... Warum dann die Sorgen?
 
P

pagoni2020

Ich habe einfach mal angerufen, es gibt üblicherweise eine spezielle Abteilung dafür beim FA. Letztlich hat es vom Notar bis zum letzten Brief über 6 Monate gedauert. Dazwischen ein paarmal telefoniert.......
 
K1300S

K1300S

Ich kenne es nur so, dass die Grunderwerbsteuer wenige Tage nach Beurkundung fällig wird, aber wenn das Bauvorhaben läuft, gibt es noch mal einen Fragebogen, aufgrund dessen dann ggf. weitere Erhebungen gemacht werden.

Was mich aber interessiert: Es gibt keine vertraglichen Verknüpfungen, aber wurde das Grundstück tatsächlich durch den GU organisiert mit exklusiver Bebauung? Das wird das FA nämlich noch fragen.
 
N

NKB2020

Was mich aber interessiert: Es gibt keine vertraglichen Verknüpfungen, aber wurde das Grundstück tatsächlich durch den GU organisiert mit exklusiver Bebauung? Das wird das FA nämlich noch fragen.
Es verhält sich so, dass der Verkäufer A von dem ursprünglichen Grundstück zwei Teilstücke verkauft hat und auf dem verbleibenden Grundstück eine Doppelhaushälfte mit dem gleichen GU baut. Auch der 2. Käufer (der anderen Doppelhaushälfte) baut mit dem gleichen GU (ob hier ein Bauzwang vorlag, weiß ich nicht). Ich weiß auch nicht, ob es ein Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und GU gab bezüglich Vermarktung. Es ist irgendwie alles verknüpft...
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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