Fragebogen Finanzamt zur Bemessung der Grunderwerbsteuer

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Flex1010

Liebe Bauherren,

pünktlich zu Weihnachten haben wir Post vom Finanzamt erhalten bezüglich eines Fragebogens zur Bemessung der Grunderwerbsteuer. Zur Information: Wir haben ein Grundstück erworben dessen notarieller Kaufvertrag am 05.11.2019 unterschrieben wurde. Das Grundstück wurde unbebaut gekauft und ist an keinen spezifischen Bauträger gebunden. Die Erschließungskosten sind im Kaufpreis enthalten. Im Fragebogen vom Finanzamt wird explizit danach gefragt mit welcher Baufirma und zu wann das Grundstück bebaut werden soll. Wir haben schon einen passenden Baufirma gefunden mit der wir einen Vorvertrag nach dem Kaufvertrag des Grundstück am 16.11.2019 unterschrieben haben, um uns die Preise für dieses Jahr noch zu sichern. Der Bau soll voraussichtlich im August 2020 starten, die Bauanträge hierfür werden im Mai 2020 beantragt. Dabei ist festzuhalten, dass die Baufirma und der Veräußerer des Grundtückes komplett unabhängig voneinander sind und rechtlich und sachlich in keiner Beziehung zueinander stehen. Es wurden auch zwei unterschiedliche und unabhängige Verträge hierfür aufgesetzt. Meine Frage lautet nun, ob mein Anspruch besteht, dass nur das Grundstück für die Bemessung der Grunderwerbsteuer rechtens ist? Für Tipps zum Ausfüllen des Fragebogens wäre ich ebenfalls dankbar.

Liebe Grüße und frohe Weihnachten
vom Bauherren
 
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Flex1010

Hi,
hatte hierzu im Internet mal recherchiert. Hier wird auf manchen Ratgeberseiten auf die sogenannte "Scharmfrist" von 6 Monaten verwiesen. Da heißt es, dass der notarielle Kaufvertrag vom Grundstück und der unterzeichnete Vertrag mit dem Bauträger wenn möglich sechs Monate auseinanderliegen sollte, da das Finanzamt ansonsten davon ausgehen könnte, dass es sich um ein einheitliches Vertragswerk handelt und verlangt die Grunderwerbsteuer für den gesamten Kaufpreis von Grundstück und Neubau.
Ein einheitliches Vertragswerk zwischen dem Veräußerer des Grundstückes und dem Bauträger liegt im jeden Fall nicht vor. Allerdings haben wir die Scharmfrist bei den beiden separaten Verträgen nicht eingehalten.
 
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nordanney

hatte hierzu im Internet mal recherchiert. Hier wird auf manchen Ratgeberseiten auf die sogenannte "Scharmfrist" von 6 Monaten verwiesen. Da heißt es, dass der notarielle Kaufvertrag vom Grundstück und der unterzeichnete Vertrag mit dem Bauträger wenn möglich sechs Monate auseinanderliegen sollte, da das Finanzamt ansonsten davon ausgehen könnte, dass es sich um ein einheitliches Vertragswerk handelt und verlangt die Grunderwerbsteuer für den gesamten Kaufpreis von Grundstück und Neubau.
Ein einheitliches Vertragswerk zwischen dem Veräußerer des Grundstückes und dem Bauträger liegt im jeden Fall nicht vor. Allerdings haben wir die Scharmfrist bei den beiden separaten Verträgen nicht eingehalten.
Das ist Unsinn bei getrennten Verträgen.
Schreibt, dass Ihr das Grundstück gekauft habt und mit Baufirmen im Gespräche steht. Bau im 2 Hj. 2020 geplant. Bums aus!
 
Tolentino

Tolentino

Hallo zusammen,

ich hänge mich hier mal an, da das Thema bei mir ähnlich gelagert ist. Ich habe allerdings noch nicht gekauft.
Es geht um Variante 2 aus diesem Thread:
Lieber Altbestand mit Umbau oder Neubau

Das Angebot gestaltet sich über eine Vertriebsfirma, die das Grundstück verkauft und mit der Auftragsumfang, die Architektenplanung sowie die Vertragsgestaltung besprochen werden.

Der Hausbau wird dann entsprechend der Pläne mit einem separaten GU vereinbart und in einem getrennten Vertrag abgeschlossen.

Die Vertriebsfirma geht dennoch in der Kalkulation davon aus, dass die Grunderwerbsteuer auf beide Teile, also Grundstück und Hausbau anfallen wird.
Wie seht ihr das?
Ich habe den Verdacht, dass das FA das auch so sehen wird.
Die Vertriebsfirma will das so wohl günstig rechnen und für sich das Risiko minimieren. Sonst wäre es doch eigentlich in der Konstellation ein Bauträgervertrag und somit müsste ein Komplettangebot inklusive aller Baunebenkosten gemacht werden, oder?
Ist das eine normale übliche Verfahrensweise oder sollte ich hier eher vorsichtig sein, wenn schon so ein Geschäftmodell gewählt wird?

Danke und VG

Tolentino
 
F

Fuchur

Die einzige Frage ist: Kannst du dir das Bauunternehmen selbst aussuchen? Falls nein, komplette Steuer ohne wenn und aber und Ausnahmeregelung.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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