lastdrop
@Machu Picchu Ich zolle Dir Respekt, dass Du in diesem Thread durchhälst. Finde ich gut!
Wenn er dafür den Entwurf erstellt hat, aber doch. Wer denn sonst? Der TE ist als Laie (ganz offensichtlich) nicht in der Lage, die Fehlplanung zu beurteilen und abzuwenden. Die Frage ist imho eher: Geht das als Fehlplanung durch? Ich würde sagen, ja....aus meiner Sicht ist er hier zu überhaupt keiner kritischen Würdigung des Konzeptes des Auftraggebers (wie dieser seine Eigenleistungen zu erbringen gedenkt) verpflichtet.
Sehe ich nicht so s.o.Wie man es auch dreht und wendet: am Nachhintenlosgehen der Schildbürgerschläue des TE trifft dessen GU keine Mitschuld.
Man böscht entweder sehr sanft ab oder man nimmt gut sickerfähigen Boden, z.B. Schotter/Brechsand Mischungen. Die lassen sich auch gut verdichten. Lehmiger Boden lässt das Wasser schlecht versickern und wird gerne breiig. Falls du das auch als Unterboden hast, musst du bei der Entwässerung der Anschüttung doppelt aufpassen. Den kostenlosen Lehm kannst du nehmen um einen kleinen Wall für einen Hecke aufzuschütten. Eine Terrasse würde ich darauf nicht bauen.Die Probleme leuchten ein. Wie kann man hier vorbeugen? Gibt es eine Lösung, die der Garten-Landschaftsbauer umsetzen muss, um nichts befürchten zu müssen?
Eine vllt. 1 Meter hohe Anböschung stellt doch keine Seltenheit dar, d.h. dieses Problem gibt es dann doch zigfach?
Den Boden, den zum Anfüllen geschenkt bekommen würden, ist lehmhaltig. Wäre Lehm hier vorteilhaft oder eher nachteilig?