Hab ich grad auch als erste Möglichkeit gedacht. Müsste man nur sehen, ob der Balkon dann so hoch wäre, dass man drunter wenigstens stehen kann. Ansonsten wohl eher dort aufschütten, mauern drum (Wasserabflüsse bedenken) und Rest in übrigen Niveau. Um eine Treppe bei der Haustür kommt man wohl kaum herum, da and er Seit ja auch kaum noch Grundstück übrig ist und das Wasser ja nicht beliebig zum Nachbarn geleitet werden darf. Da muss man ja also auch noch gucken, dass es abgeleitet würdePuhh das sieht ziemlich extrem aus.
Ich würde die Terrasse als Balkon planen und Haustür mit Treppen. Das gibt's hier bei uns öfter (starke Hanglage).
Die andere Alternative sind große Stützmauern, aber die sind ja nicht immer und überall erlaubt und kosten ordentlich.
Ja, es gibt im Bebauungsplan keine Einschränkungen zu Böschungen und dgl.Ist das denn erlaubt?
Denn genau aus diesem Grund ist im Bebauungsplan (oder es gilt die Landesbauordnung?) die Aufböschung meist stark limitiert - es sei denn, es handelt sich eh um ein Hanggrundstück, dann sind die BPläne meist etwas toleranter, dennoch limitieren sie Höhen, damit der Nachbar nicht auf eine Mauer schauen muss bzw diese ihm Schatten wirft.
Wie sollte das gehen? Wir haben die Pläne natürlich so abgezeichnet; aber auf der Zeichnung wird einem das Ausmaß natürlich so nicht bewusst...Ich finde das vom Planer her ganz schrecklich geplant, würde selbst heulen und um Schadenersatz klagen.
Wie geschrieben: Dort wo die Bautreppe endet. Siehe zweitletztes Bild.Wo ist denn die Eingangstür überhaupt?
Eine Terrasse als Balkon hätte zur Folge, dass wir dann zwar einen ebenerdigen Garten hätten, es aber vom Haus aus außer über die Haustür keinen Zugang zum Garten gibt. Oder meinst du, der Balkon würde mit einer Treppe ausgestattet werden, die vom Balkon aus in den Garten führt?Ich würde die Terrasse als Balkon planen und Haustür mit Treppen.