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sergutsch
weil im Freistellungsverfahren überhaupt nicht geprüft wird. Mit dem Antrag auf Freistellung gibt der Antragsteller von sich aus an alle Rechtsvorschriften eingehalten zu haben.Einliegerwohnung mit Deckenhöhe von 2,25 m ist eh nicht bewohnbar. Wieso sieht so einen Mangel nicht das Bauamt?
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