Bauleiter verschollen

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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B

Bauexperte

Guten Abend,

Hallo, baue zur Zeit ein Fertighaus. Leider ist bei der Baufirma der Bauleiter gekündigt worden. Mir fehlt einfach ein Ansprechpartner. Es gibt Mängel an den Fenstern und Trockenbau. Auf Anfragen wird nicht oder nur eingeschränkt reagiert. Dabei steht in der Bau- Leistungsbeschreibung klipp und klar: "Ein qualifizierter Bauleiter übernimmt die Bauleitung für die von uns ausgeführten Gewerke." Und diese Gewerke gehören zu einem schlüsselfertigen Haus. Hat jemand einen Rat, wie ich am besten vorgehen soll? ... genau der Geschäftsführer ist nun der Ersatz- Bauleiter! Und den kriege ich nicht ans Telefon und per Mail... ist hoffnungslos
Wenn weder ein Bauleiter noch der GF reagiert, bleibt Dir nur der Weg des ERSCH. Darin solltest Du mit Fristsetzung auf die Einhaltung des Werkvertrages drängen.

Wer kontrolliert denn im Augenblick die Gewerke, finden Arbeiten auf der Baustelle statt?

Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
 

€uro

Hallo,
....Dabei steht in der Bau- Leistungsbeschreibung klipp und klar: "Ein qualifizierter Bauleiter übernimmt die Bauleitung für die von uns ausgeführten Gewerke." Und diese Gewerke gehören zu einem schlüsselfertigen Haus. Hat jemand einen Rat, wie ich am besten vorgehen soll?
Grundsätzlich sollte man die Interessenkonflikte erkennen können!
Ein vom Verkäufer beauftragter Bauleiter, in dessen Dienst stehender, wird stets die Interessen des Verkäufers vertreten (müssen), nicht die des Bauherren!
Ist der "plötzlich verschwunden" ist, ist es ein erhebliches Warnsignal, weitere Abschlags- bzw. Restzahlungen zu vermeiden!
Konkurs- bzw. Insolvenzverdacht des GU/GÜ!
Wenn ein beauftragte Bauleiter das bisherige Schiff verlassen hat, hat es zu > 99% der Fälle die Ursache, dass sie ihr Geld nicht erhalten haben!!! Das Weitere kann man sich an wenigen Fingern abzählen!

v.g.
 
B

Bauexperte

Guten Abend €uro,

Ein vom Verkäufer beauftragter Bauleiter, in dessen Dienst stehender, wird stets die Interessen des Verkäufers vertreten (müssen), nicht die des Bauherren!
Das ist grundsätzlich so nicht richtig. Die meisten BU sind dem Grunde nach Rohbauer und "kaufen" die Ausbaugewerke hinzu. Hier konkludent einen Interessenkonflikt zu unterstellen, ist also nicht richtig, da auch der BU von Empfehlungen lebt und diese nur erhält, wenn er "und" sein Bauleiter, ihren Job richtig machen.

Ist der "plötzlich verschwunden" ist, ist es ein erhebliches Warnsignal, weitere Abschlags- bzw. Restzahlungen zu vermeiden!
Auch das ist allübertragend nicht richtig; es gibt etliche "Flaschen", welche sich heute Bauleiter nennen. Es kann also durchaus sein, daß beim TE nur die Reißleine gezogen wurde.

Konkurs- bzw. Insolvenzverdacht des GU/GÜ!

Wenn ein beauftragte Bauleiter das bisherige Schiff verlassen hat, hat es zu > 99% der Fälle die Ursache, dass sie ihr Geld nicht erhalten haben!!! Das Weitere kann man sich an wenigen Fingern abzählen!
Es gibt nicht wenige unter ihnen - insbesondere jene, welche von den sog. Billiganbietern gewechselt haben, die ihr Geld (nahezu zu 100%) nicht wert sind! Es ist in keinster Weise immer der böse GU/GÜ/Anbieter, welcher mit mit der roten Laterne gemarkert werden darf.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Hulk27

Hulk27

Ich denke der Kontakt zum Geschäftsführer wäre angemessen. Das kann ja nicht sein dass man Geld bezahlt und sich mit deren Problemen, mit der Verantwortung noch rumschlagen muss?
 
K

Kurt1985

Das sehe ich genau so und der Geschäftsführer ist der Ansprechpartner. Reagiert der nicht, dann einen Anwalt einschalten. Der wird dann die Interessen der Bauherren vertreten und die erforderlichen Schritte einleiten.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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