Grundstücksteil kaufen - vorübergehend zurück verpachten

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C

Christian_p

Hallo zusammen,
wir planen aktuell den Anbau eines Bestandshauses in einem Mischgebiet in Bayern. Eine der Optionen wäre der Anbau in westlicher Richtung, wobei wir hier zu nahe an das Nachbargrundstück kämen. Wir erwägen daher den Kauf eines Grundstücksteils vom Nachbarn (Gewerbegebiet), welchen wir dann als Abstandsfläche nutzen würden (Bau nicht auf dem zugekauften Grundstück, sondern nur bis an die Grenze). Das Nachbargrundstück ist aktuell noch fast zwei Jahre verpachtet, somit wäre eine Nutzung / Bebauung sowieso nicht unmittelbar möglich. Mein Plan wäre aktuell das Grundstück zu kaufen und für einen Betrag X bis zum Datum Y an den Verkäufer zu verpachten, so dass sein Pachtverhältnis nicht beeinträchtigt wäre.
Dieser Idee hat der Nachbar grundsätzlich zugestimmt, Details dazu müssen wir noch besprechen bzw. mit dem Notar klären (so weit sind wir jedoch noch nicht).

Eine weiter Möglichkeit wäre wohl die Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn, zu diesem Vorschlag kam nur Mäßige Begeisterung ;-)

Auch bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich einfach so ein Teil eines Gewerbegrundstücks (120 von 14.000 m2) an mein Grundstück (700 m2) angliedern kann.
Natürlich kann mir hier verbindlich nur der Notar helfen, vielleicht hat jemand von euch schon ähnliches gemacht bzw. kennt sich mit dieser Situation aus und / oder hat eine weiter Idee, wie man hier vorgehen könnte.

Danke schon mal
Christian
 
11ant

11ant

Auch bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich einfach so ein Teil eines Gewerbegrundstücks (120 von 14.000 m2) an mein Grundstück (700 m2) angliedern kann.
Das an sich halte ich für unproblematisch. Für den Spezialaspekt, einen Flurstücksteil aus einem GE an ein Flurstück aus einem MI (MD ?) anzuschmelzen, wartest Du wohl besser auf @Escroda ;-)
Ich könnte mir als günstiger gangbar vorstellen, Du erwürbest den abzumarkenden Flurstücksteil ohne ihn anzuschmelzen, und übernähmest dann darauf eine Abstandsfläche von Dir selbst. Wäre diese Fläche für sich genommen als eigenständiges Flurstück an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzend "erschlossen" ?
 
C

Christian_p

Hallo @11ant
danke für deine Einschätzung.
Nein, dieser Grundstücksteil wäre alleine nicht erschlossen, also keine angrenzende Straße.
Zukünftig wäre dies jedoch vielleicht möglich, da es Pläne gibt, dieses Gewerbegebiet mittelfristig (3-5 Jahre) in Mischgebiet umzuwandeln. Wobei auch dann ist es unwahrscheinlich, dass ein 120m2 großes Grundstück am Rand des Mischgebietes erschlossen wird...eher werden dort weitere Grundstücke angrenzen.
 
E

Escroda

... braucht einen Lageplan. Und den Bebauungsplan - oder ergeben sich die Gebietsarten aus der tatsächlichen Bebauung.
Kauf eines Grundstücksteils vom Nachbarn (Gewerbegebiet), welchen wir dann als Abstandsfläche nutzen würden ...(120 von 14.000 m2)
120m² Abstandsfläche!? Respekt!
Eine weiter Möglichkeit wäre wohl die Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn
Das wäre eine viel bessere Möglichkeit - spart Geld, Zeit und Bürokratie.
zu diesem Vorschlag kam nur Mäßige Begeisterung
Warum?
Auch bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich einfach so ein Teil eines Gewerbegrundstücks (120 von 14.000 m2) an mein Grundstück (700 m2) angliedern kann.
Angliedern sollte gehen, aber auch ohne Kenntnis des Bebauungsplanes dürfte die Teilung gegen §19, Abs. 2 Baugesetzbuch verstoßen. Nun habe ich gehört, dass das in Bayern niemand kontrolliert. Dennoch sollte einem bewusst sein, dass die Kosten der Teilung vermutlich jenseits von 3000€ liegen. Und ob nicht wegen des zeitnahen Bauvorhabens doch mal jemand genauer hinschaut...?
 
C

Christian_p

Guten Morgen.
Ja, es gibt natürlich einen Lageplan und einen Bebauungsplan, dieser ist aus den 70ern. Aus dem Bebauungsplan geht hervor, dass es sich bei dem Nachbargrundstück um ein Gewerbegebiet (GE) handelt.

Die 120m2 Abstandsfläche ergeben sich auch nur aus der "sinnvollen" Erweiterung des Grundstücks, da das Nachbargrundstück in diese Richtung in einem spitzen Winkel zuläuft, so dass man an benötigter Stelle nicht einfach 20m2 herausschneiden kann ohne einen beinahe unbenitzbaren Zipfel zu hinterlassen.

Die Übernahme der Abstandsflächen ist nicht ganz vom Tisch, da der Eigentümer jedoch mittelfristig darauf bauen möchte, möchte er sich wahrscheinlich die Bebauungsoptionen offen halten.

Bezüglich der Option der Teilung und Bebauung werden wir nochmal das Gespräch mit der Gemeinde suchen. Aus §19, Abs. 2 Baugesetzbuch werde ich nur bedingt schlau. Bedeutet dies, dass wenn ein Grundstück nach Bebauungsplan ein GE ist, man es nicht einfach so an ein Grundstück im Mischgebiet angliedern kann? Wäre dann die von 11ant vorgeschlagene Variante des Kaufes als Einzelgrundstück möglich?
Oder ist es Interpretationssache und es kann mir nur die Gemeinde eine Auskunft geben?

Danke nochmals für die Unterstützung
 
11ant

11ant

Die Übernahme der Abstandsflächen ist nicht ganz vom Tisch, da der Eigentümer jedoch mittelfristig darauf bauen möchte, möchte er sich wahrscheinlich die Bebauungsoptionen offen halten.
Das verstehe ich nicht: ob er Dir die fragliche Fläche verkauft oder diese mit einer Abstandsflächenübernahmebaulast belastet, kommt für seinen Bau auf dasselbe hinaus: Ihr könnt dieselbe Fläche nicht "doppelt" mit Abstandsflächen belegen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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