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Fritsch
Super, vielen Dank für die Info. Schon mal gut zu wissenIch hab die Jahresarbeitszahl Berechnung von der Wolf Homepage genommen.
Unterschrift war, laut GU, nicht nötig.
Der Antrag ging dann auch ohne Beanstandung durch.
Wir hatten auch nur vom GU eine informelle Schätzung wieviel es kosten wird. Kein schriftliches Angebot mit allen Posten.
Wurden die Rechnungen für das BAFA als Nachweis dann von deinem GU ausgestellt oder vom Heizungsbauer? Hab auch gelesen, dass die Bauträgerbescheinung hierfür genommen werden kann, da es bei GUs ja häufig nur wenige Abschnittsrechnungen gibt.
Und wer hat die Fachunternehmererklärung ausgestellt?
Danke